Aus dem Bundeshaus

Der lange Weg zur Eigenmietwertabschaffung. Oder wie das Parlament funktioniert.

von Philipp Matthias Bregy

Nationalrat, Vorstandsausschuss HEV Schweiz

Der 28. September 2025 ist Ihnen sicher noch in bester Erinnerung. Ein sonniger Sonntag, politisch wie auch wettermässig. Das Volk stimmte der Abschaffung des Eigenmietwerts zu. Endlich.

Der Weg dorthin war jedoch ein langer. Am Ursprung stand eine parlamentarische Initiative der ständerätlichen Wirtschaftskommission. Im Jahr 2017, wenn ich mich nicht irre. Ich hatte damals bereits einmal für den Nationalrat kandidiert, Nationalrat war ich noch nicht. Dafür musste Viola Amherd zuerst Bundesrätin werden, aber das ist eine andere Geschichte.

Eine parlamentarische Initiative deshalb, weil der Bundesrat wenig Begeisterung zeigte, den Eigenmietwert abzuschaffen. Vielleicht war es der Widerstand der Kantone. Oder dann waren es halt die Steuerausfälle. Oder andere Prioritäten. Also nahm die ständerätliche Wirtschaftskommission die Sache an die Hand.

Beide Räte haben der parlamentarischen Initiative dann auch zugestimmt. Zuerst der Ständerat, dann der Nationalrat. Selbst die Linken erklärten, man könne über eine systemkoherente Abschaffung des Eigenmietwerts sprechen. Konnte man dann schlussendlich doch nicht. Auch das ist eine andere Geschichte. Hier nur so viel: Wahrscheinlich haben die Linken einfach nicht daran geglaubt, dass den Bürgerlichen eine solche Abschaffung gelingt.

Und lange Zeit sah es denn auch nicht danach aus. Zu gross waren die Verlockungen, den Eigenmietwert abzuschaffen, aber trotzdem Steuerabzüge zu gewähren. Hier noch eine Erleichterung für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer einzubauen, dort noch etwas zu belassen. So interessant diese Ideen weiterhin tönen, so chancenlos wäre eine solche Vorlage vor dem Volk gewesen.

Die Arbeiten der Kommission erfolgten zähflüssig. Zwischenzeitlich sass ich nun schon selbst im Nationalrat. Und so wurde es schliesslich 2025, bis die Räte die Vorlage verabschiedeten.

Davor galt das grosse Feilschen. Erstrat. Zweitrat. Erste Differenzbereinigungsrunde. Zweite Differenzbereinigungsrunde. Einigungskonferenz. Übereinstimmende Texte in beiden Räten waren nötig, aber bezüglich Steuerabzüge, Zweitwohnungen usw. bestanden fast unüberwindbare Differenzen. Zum Glück nur fast.

Wer den Eigenmietwert wirklich abschaffen wollte, musste sich rasch einmal von den Steuerabzügen verabschieden. Ausser dort, wo die Politik einen Anreiz schaffen will, wie bei den Heimatschutz- oder – auf kantonaler Ebene – den Energiesparmassnahmen. Einzig der quotal-restriktive Schuldzinsabzug für nicht selbstbewohntes Eigentum blieb. Quotalrestriktiv? Lassen Sie mich das in einer anderen Kolumne erklären.

Und so blieben die Zweitwohnungen als letzte Hürde. Grosse Hürde, nota bene. Vom Eigenmietwert befreien? Und systemkohärent bleiben. Oder doch nicht, und den Kantonen entgegenkommen? Oder die Möglichkeit einer Objektsteuer für Zweitwohnungen einführen? Letzteres war der letzte taktische Zug hin zu einer längst überfälligen Reform. Und so fehlt nach Jahrzehnten politischer Diskussion und zuletzt 10 Jahren intensiver Arbeit nur noch etwas: das Inkrafttreten. 

Lesen Sie dazu auch den Beitrag Inakzeptabler Bundesrats-Entscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts.

«Und so wurde es schliesslich 2025, bis die Räte die Vorlage verabschiedeten.»