Der Cyberangriff auf Hunderte französische Supermärkte Anfang Oktober zeigt, wie gravierend die Folgen digitaler Angriffe sein können: Hacker manipulierten die Kühlanlagen, so dass tonnenweise Lebensmittel verdarben. Gleichzeitig gehören Phishing-Mails und betrügerische Telefonanrufe zum Alltag vieler Unternehmen und Privatpersonen. Die Me-thoden unterscheiden sich, doch die Ziele sind ähnlich: Sicherheitslücken ausnutzen, sensible Daten stehlen oder Menschen zu folgenschweren Handlungen verleiten. Doch wie gross ist die Gefahr im eigenen Zuhause? Wir haben Thomas Uhlemann, Cybersicherheitsexperte bei AV-Comparatives in Innsbruck, und Pascal Lamia vom Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) gefragt.
Der Schweizerische Hauseigentümer: Herr Uhlemann, zu Hause möchten wir uns sicher und unbeobachtet fühlen. Doch wie gut sind wir in unseren eigenen vier Wänden tatsächlich vor Cyberkriminellen geschützt?
Thomas Uhlemann: Grundsätzlich ist jedes Gerät mit Internetverbindung eine mögliche Tür ins Heimnetz, also ein Zugang für Cyberkriminelle. Drei Gerätegruppen sind hier besonders heikel: Router, denn sie sind das zentrale Tor zwischen Heimnetz und Internet, sowie alle Geräte mit Kamera oder Mikrofon, wie Überwachungskameras, Babyfone und Saugroboter mit Kamera, und vor allem günstige Streaming-Boxen und Smart-TVs, denn diese erhalten oft kaum Updates, so dass selbst gefundene Schwachstellen nicht geschlossen werden können.
Studien von Bitdefender und Netgear zeigen, dass mehr als die Hälfte aller Smart-Home-Schwachstellen auf diese drei Gerätetypen zutreffen, wobei allein Streaming-Geräte 26 Prozent ausmachen.
Häufig wird unterschätzt, wie gefährlich es ist, wenn sowohl ein schlecht geschütztes Gerät als auch Laptop und Smartphone, auf denen sensible Daten gespeichert sind, mit dem gleichen Netzwerk verbunden sind. Ebenso unterschätzt wird, dass Kameras oft genau dort stehen, wo intimstes Privatleben stattfindet.
Der mit einer Kamera ausgestattete Saugroboter fährt durch die Wohnung und reinigt den Boden. Gab es bereits Fälle, in denen Cyberkriminelle solche Geräte übernommen haben?
Im Jahr 2024 beobachteten Angreifer in den USA die Bewohner über die Live-Kamera eines Saugroboters vom Typ Ecovacs Deebot X2 und beschimpften sie über dessen Lautsprecher. Den Warnton, der bei aktiver Kamera ertönen soll, hatten sie abgeschaltet. So war über Tage unbemerktes Ausspähen möglich.
Welche Folgen kann ein solcher Zugriff für die Privatsphäre haben?
Überwachungskameras wurden beispielsweise wiederholt für Übergriffe missbraucht. In den USA nutzten Angreifer zwischen 2017 und 2018 gehackte Ring-Kameras, um Betroffene gezielt zu belästigen. Dabei beschimpften die Angreifer Frauen, beleidigten Kinder rassistisch und belästigten eine 87-jährige Frau in einem Pflegeheim auf unsittliche Weise. Laut der US-Handelsbehörde FTC waren rund 55 000 Kundenkonten beziehungsweise Kundinnen und Kunden betroffen.
Auch aus Südkorea wurden 2025 massive Fälle bekannt: Dort wurden über 120 000 Kameras in Wohnungen, Geschäften und sogar aus einer gynäkologischen Praxis gehackt und die Aufnahmen zu sexuell ausbeuterischem Material verarbeitet.
Herr Uhlemann, wie gehen die Täter technisch vor, um sich Zugang zu solchen Geräten zu verschaffen?
Die Angreifer nutzen verschiedene Wege, um sich Zugang zu vernetzten Geräten zu verschaffen. Häufig suchen sie automatisiert nach schwachen Passwörtern. Im Fall der gehackten Kameras in Südkorea waren beispielsweise einfache Kombinationen aus wiederholten Zeichen oder Zahlenfolgen im Einsatz. Solche häufig verwendeten Passwörter lassen sich leicht herausfinden, zumal entsprechende Listen im Internet verfügbar sind.
Ein weiterer Angriffsweg sind wiederverwendete Zugangsdaten. Beim Ecovacs-Fall nannte der Hersteller als Ursache Zugangsdaten, die aus Datenlecks bei anderen Diensten stammten. Werden dieselben Zugangsdaten mehrfach verwendet, können Kriminelle sie auch für den Zugriff auf andere Geräte und Konten missbrauchen.
Hinzu kommen Sicherheitslücken in Routern oder Gerätesoftware, für die entweder keine Aktualisierungen verfügbar sind oder weil die Nutzer die vorhandenen Updates nicht installieren. Solche ungepatchten Schwachstellen können Angreifern den Zugang er-leichtern.
Auch Funkschnittstellen können ein Einfallstor sein. Forschende zeigten, dass sich Ecovacs-Roboter über Bluetooth aus einer Entfernung von bis zu rund 130 Metern übernehmen liessen. Anschliessend konnten die Angreifer auf WLAN-Zugangsdaten, gespeicherte Raumkarten sowie Kamera und Mikrofon zugreifen.
Herr Lamia, Sie arbeiten für das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS). Was könnte ein Cyberkrimineller mit solchen Aufnahmen anfangen – und wie gross kann der Schaden für die Betroffenen werden?
Pascal Lamia: Haben die potenziellen Angreifer Zugriff auf die Kamera des Saugroboters, könnten diese nicht nur Aufnahmen vom Zuhause aufzeichnen und dabei beispielsweise Daten zu Grundriss oder Einrichtungsgegenständen sammeln, sondern schlimmstenfalls, wie bereits von Herrn Uhlemann erwähnt, auch kompromittierende Bilder aus Ihrer Privatsphäre erstellen. Mit diesen Bildern könnte der Angreifer die Betroffenen erpressen, indem er droht, die Bilder dem Freundeskreis zukommen zu lassen oder zu veröffentlichen, falls das geforderte Lösegeld nicht bezahlt wird. Zusätzlich sieht der Angreifer, ob der Betroffene überhaupt zu Hause oder evtl. in den Ferien ist und welche Sicherheitsmechanismen (Überwachungskameras, Türschlösser usw.) installiert sind.
Weiss man, wie die Opfer ausgewählt werden? Müssen Privatpersonen gezielt ins Visier von Cyberkriminellen geraten?
Pascal Lamia: Die meisten Cyberangriffe werden im Giesskannenprinzip durchgeführt. Potenziell betroffen können somit alle sein, unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson, ein Unternehmen, einen Verein, eine Organisation usw. handelt.
Wie schätzen Sie die Gefahrenlage für Cyberangriffe in den eigenen vier Wänden aktuell ein?
Pascal Lamia: Von Privatpersonen gehen beim BACS vor allem Meldungen zu Phishing-Versuchen ein, bei denen die Angreifer z. B. Websites von Detailhändlern imitieren, um ihren E-Mails möglichst viel Glaubwürdigkeit zu verleihen. Aber es gehen auch viele Meldungen zu Betrug ein, z. B. Online-Anlagebetrug.
Wie wird die Gefahr von Angriffen über IoT-Devices (Internet of Things) eingeschätzt?
Thomas Uhlemann: Laut dem IoT Security Landscape Report 2025 von Bitdefender und NETGEAR verfügt ein durchschnittlicher Haushalt über 22 vernetzte Geräte. Auf diese Geräte entfallen im Schnitt rund 29 Angriffsversuche pro Tag – fast dreimal so viele wie im Vorjahr. Dabei handelt es sich nicht um 29 erfolgreiche Hackerangriffe, sondern um registrierte Angriffsversuche. Die Zahlen zeigen, wie häufig vernetzte Geräte automatisiert ins Visier genommen werden.
In der Schweiz werden laut Befund des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) zunehmend verdeckte Netzwerke aus infizierten IoT-Geräten und Routern festgestellt. Angreifer steuern sie fern und vermieten sie teilweise weiter. Für Schweizer Haushalte heisst das konkret: Die Angriffe sind automatisiert und unterscheiden nicht nach Ländern. Das Risiko in der Schweiz ist deshalb so hoch wie überall.
Gibt es neben dem Ausspionieren noch andere Gefahren, die Hauseigentümer kennen sollten?
Thomas Uhlemann: Ein neuer Trend geht weg vom Ausspionieren hin zum Missbrauch der Internetleitung. Das FBI warnte 2025 vor der Malware «BADBOX 2.0». Sie hat über eine Million Heimgeräte infiziert und missbraucht sie als sogenannte Residential Proxies. Kriminelle leiten dabei ihren Datenverkehr über fremde Heimanschlüsse. Teilweise ist die Schadsoftware schon ab Werk auf den Geräten vorinstalliert. So werden immer wieder vor allem chinesische Billiganbieter entdeckt, die auf der Firmware der Geräte bereits Schadcode installiert haben. Für die betroffenen Kunden heisst das: Ihr Anschluss taucht plötzlich bei kriminellen Aktivitäten auf, was zu einem Besuch durch Strafverfolger führen kann.
Für Hauseigentümer rückt zudem die Haustechnik in den Fokus. Der genannte Report erwähnt neben TVs, Kameras und Routern ausdrücklich auch Solar-Wechselrichter. Das BACS beobachtet ausserdem, dass Angreifer ihre Angriffe zunehmend individualisieren, unter anderem mithilfe von KI.
Was können Herr und Frau Schweizer tun, um sich vor solchen Angriffen zu schützen?
Thomas Uhlemann: Beim und vor dem Kauf sollte der User auf bekannte Hersteller mit klarer Update-Zusage setzen. Am besten Finger weg von No-Name-Streamingboxen – auch wenn der Preis verlockend scheint. In Sachen Router sollte immer darauf geachtet werden, dass zuallererst das Admin-Passwort geändert wird. Auch sollten Updates möglichst automatisch installiert werden und Fernzugriff, UPnP und WPS deaktiviert werden – sofern sie nicht gebraucht werden.
Mein wichtigster Tipp: Smarte Geräte wie Saugroboter, TV oder Heizungssteuerung gehören ins Gäste-WLAN, getrennt von Computern und Smartphones. Wird ein Gerät kompromittiert, kommt der Angreifer so schwer oder gar nicht an die sensiblen Daten. Zudem empfehle ich, für jede Hersteller-App ein eigenes Passwort zu verwenden und die Zwei-Faktor-Authentifizierung («Anmeldung in 2 Schritten» o. Ä.) zu aktivieren.
Auch sollten Kameras nicht in Schlaf- oder Badezimmern aufgestellt werden oder nur bei Abwesenheit aktiviert sein, und der Zugriff von aussen sollte entweder deaktiviert oder streng reglementiert sein. Und last but not least: Ausrangierte Geräte sollten vor dem Verkauf auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.
Was sollte man tun, wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Cyberangriff kommt?
Pascal Lamia: In erster Linie sollte man versuchen, ruhig zu bleiben. Ist das betroffene Gerät in ein Netzwerk integriert, sollte es vom Netzwerk getrennt werden, damit sich die Schadsoftware nicht weiter verbreiten kann. Ausserdem sollte die Internetverbindung getrennt werden, damit die Angreifer keinen Zugriff mehr auf Ihre Infrastruktur haben. Das infizierte Gerät sollte von einer Fachperson bereinigt werden. Da gewisse Schadsoftware nicht einfach zu entfernen ist, kann es sinnvoll sein, das betroffene Gerät komplett neu aufsetzen zu lassen. Zu beachten ist aber, dass bei einem Neuaufsetzen des Gerätes die vorhandenen Daten verloren gehen. Schon aus diesem Grund sollte eine regelmässige Datensicherung durchgeführt werden.
Das BACS empfiehlt, bei einem finanziellen Schaden eine Strafanzeige bei der zuständigen Kantonspolizei einzureichen. Bei Privatpersonen liegt die Zuständigkeit bei der Kantonspolizei am Wohnsitz, bei Unternehmen bei der Kantonspolizei am Geschäftssitz. Über die Website von «Suisse ePolice» kann der nächste zuständige Polizeiposten gesucht werden.
Zum Schluss, Herr Lamia: Wer steckt hinter solchen Cyberangriffen, und wie professionell gehen die Täter vor?
Pascal Lamia: Das Bundesamt für Cybersicherheit verfügt über keinen Ermittlungsauftrag und befasst sich nicht mit der Täterattribution. Dies ist Sache der Strafverfolgungsbehörden. Moderne Cyberkriminelle agieren heute auf dem gleichen Professionalisierungsgrad wie legale Wirtschaftsunternehmen. Das Bild des isolierten Hackers im dunklen Keller ist längst überholt. Sie sind also eher ein gut funktionierendes KMU, das sich auf seinem Gebiet professionalisiert hat.
Infos zu Schutzmassnahmen vom BACS
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