Einbruchschutz

Mehr als nur ein lautes Signal

Einbruchmeldeanlagen haben die Aufgabe, Einbruchsversuche frühzeitig zu erkennen, zu melden und können zusätzlich eine abschreckende Wirkung entfalten. Fachexperte Henry Tröhler gibt Auskunft.

 

Ein Interview von Isabelle Piccand, Redaktorin beim HEV Schweiz

Die Entscheidung für eine Einbruchmeldean-lage fällt oft im Moment eines Neubeginns: Ein Haus ist gekauft, die Räume stehen leer oder werden neu bezogen, und das Bedürfnis nach zusätzlicher Sicherheit rückt in den Vordergrund. Schnell zeigt sich, dass Einbruchmeldeanlage nicht gleich Einbruchmeldeanlage ist. Auf dem Markt stehen unterschiedliche Systemarten zur Verfügung, verfolgen aber alle dasselbe Ziel: das frühzeitige Erkennen und Melden unbefugter Zugriffe. Wir von der Redaktion haben mit Henry Tröhler, Fachexperte für Einbruchmeldeanlagen, gesprochen und uns erklären lassen, was beim Kauf einer solchen Anlage zu beachten ist und was es mit dem schlechten Ruf des Falschalarms auf sich hat.

Der Schweizerische Hauseigentümer: Herr Tröhler, muss ein Alarm laut sein?

Henry Tröhler: Nicht immer. Ob ein Alarm laut oder diskret ausgelöst wird, richtet sich danach, welches Ziel im Ereignisfall verfolgt wird. Dies wird bereits in der Planungsphase festgelegt und ist Teil des Sicherheitskonzepts. Entscheidend ist, ob eine unmittelbare Gefährdung von Personen vorliegt oder ob es sich um einen Einbruch bei Abwesenheit handelt.

Bei einer Bedrohungssituation kommt in der Regel ein diskreter Alarm zum Einsatz. Das heisst, dass vor Ort weder akustische noch optische Signale ausgelöst werden. Der Alarm wird unbemerkt an die Alarmempfangsstelle übermittelt. Somit kann gezielt und ohne zusätzliche Eskalation reagiert werden. Bei einem Einbruch hingegen steht die Abschreckung im Vordergrund. In solchen Fällen ist eine akustische Signalisation sinnvoll. Das hält den Täter von seinem Vorhaben ab. Die konkrete Intervention wird vorgängig zwischen dem Benutzer und dem Betreiber der Alarmempfangsstelle vereinbart.

Worin besteht die Hauptaufgabe einer Einbruchmeldeanlage?Die Hauptaufgabe einer Einbruchmeldeanlage besteht nicht darin, einen Einbruch per se zu verhindern, sondern einen Einbruchversuch möglichst frühzeitig zu erkennen und die Meldung umgehend an eine hilfeleistende Stelle weiterzuleiten. Besonders entscheidend ist also, dass ein Alarm im Ereignisfall nicht nur erkannt, sondern auch weitergeleitet und bearbeitet wird. Die Anbindung an eine Alarmempfangsstelle sowie eine klar definierte Intervention stellen sicher, dass auf ein Ereignis auch tatsächlich reagiert wird.

Die Hauseigentümerschaft ist nicht zu Hause und die Einbrecher sind auf dem Vormarsch. Wie läuft es bei einem Ernstfall mit dem Alarmsystem ab?

Im sogenannten Ernstfall erkennt ein Melder eine Abweichung vom Soll-Zustand und meldet diese an die Einbruchmeldezentrale. Dort wird anhand des Anlagenzustands beurteilt, ob sich noch eine berechtigte Person im Objekt befindet. Ist die Anlage im Zustand «Teil-scharf» (Anwesenheitsschutz), kann zunächst eine Vorwarnung erfolgen, beispielsweise beim Öffnen eines überwachten Bereichs wie der Gebäudehülle. Ist die Anlage hingegen vollständig scharfgeschaltet, wird die Meldung in der Regel direkt an die Alarmempfangsstelle weitergeleitet. Die Alarmempfangsstelle prüft das Ereignis anhand definierter Abläufe, führt eine Alarmverifikation durch und leitet bei Bedarf eine Intervention ein, üblicherweise durch einen privaten Sicherheitsdienst wie die Securitas oder in Ausnahmefällen durch die Polizei.

Stimmt es, dass bereits die Sichtbarkeit einer Einbruchmeldeanlage die Einbrecher abschreckt?

Ja. Je nach Sichtbarkeit kann eine Einbruch-meldeanlage eine abschreckende Wirkung entfalten. Objekte mit erkennbarer Sicherung werden häufig von Einbrechern gemieden, oder Einbruchsversuche werden vorzeitig abgebrochen. Die eigentliche Stärke der Einbruchmeldeanlage liegt somit in der frühzeitigen Detektion und der schnellen Alarmierung.

Wie bereits erwähnt, kann eine Einbruchmeldeanlage einen Einbruch nicht vollständig verhindern. Was braucht es noch?

Eine Einbruchmeldeanlage ist ein Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzepts nach dem Drei-Säulen-Prinzip. Dieses umfasst baulich-mechanische, elektronische und organisatorische Massnahmen. Erst das Zusammenspiel dieser Elemente führt zu einem wirksamen Schutz.

Was verstehen Sie unter baulich-mechanischen und elektronischen Massnahmen?

Baulich-mechanische Massnahmen sind beispielsweise die mechanische Sicherung von Türen und Fenstern durch den Einsatz einbruchhemmender Bauelemente.

Dies wären zum Beispiel einbruchhemmende Türen mit stabilem Türblatt, geeigneten Sicherheitsbeschlägen und Mehrpunktverriegelung sowie entsprechend ausgeführte Fenster und Verglasungen. Solche Bauele-mente erschweren oder verzögern sogar das gewaltsame Eindringen der Täter und erhöhen damit den erforderlichen Zeit- und Kraftaufwand.

Aber auch zertifizierte, einbruchhemmende Terrassentüren, beispielsweise der Widerstandsklasse RC 2 nach EN 1627, gehören in die Sparte baulich-mechanische Mass-nahmen. Dabei bilden Türflügel, Rahmen, Beschläge, Verriegelung und Verglasung ein aufeinander abgestimmtes und geprüftes Gesamtsystem, das ein gewalt-sames Eindringen erschwert beziehungs-weise verzögert.

Ergänzend wird die Terrassentür durch die Einbruchmeldeanlage elektronisch auf ein unberechtigtes Öffnen überwacht. Je nach Schutzkonzept kann zusätzlich eine Überwachung der Verglasung vorgesehen werden, um einen gewaltsamen Angriff auf die Glasfläche frühzeitig zu erkennen.

Und die organisatorischen Massnahmen?

Mit organisatorischen Massnahmen ist gemeint, dass beispielsweise die Einbruchmeldeanlage bei Abwesenheit konsequent scharfgeschaltet ist und die Alarmmeldung unverzüglich an eine Alarmempfangsstelle weitergeleitet wird.

Haben die Täter Tricks, um eine Einbruchmeldeanlage zu umgehen?

Einbrecher agieren in der Regel opportunistisch und nutzen vorhandene Schwachstellen aus. Unzureichend gesicherte Zugänge oder schlecht geplante Systeme bieten dabei mögliche Ansatzpunkte. Wie gezielt ein Täter vorgeht, hängt stark von seinem Profil ab. Dieses wird im Wesentlichen durch drei Faktoren bestimmt: sein Wissen über Sicherheitstechnik, die eingesetzten Werkzeuge sowie seine Risikobereitschaft, entdeckt zu werden. Wird der Aufwand für den Täter deutlich erhöht, werden viele Einbruchsversuche frühzeitig abgebrochen.

Wo würden Sie die Einbruchmeldeanlage am Haus anbringen?

Die Platzierung sollte nicht zufällig sein, sondern basiert immer auf einem objektspezifischen Schutzkonzept. Ziel ist es, ein Gebäude in mehreren Ebenen zu überwachen und so unterschiedliche Angriffsszenarien abzudecken. Dabei unterscheidet man verschiedene Überwachungsarten: Wenn es die Umgebung zulässt, wird zunächst eine sogenannte Perimeterüberwachung eingesetzt, also die Überwachung des Aussenbereichs rund um das Gebäude.

Darauf folgt die Peripherieüberwachung, bei der die Gebäudehülle selbst, also Türen, Fenster und andere Öffnungen, auf unbefugtes Öffnen oder Einbruchversuche überwacht wird.

Ergänzend kommt die Raumüberwachung zum Einsatz, die Bewegungen innerhalb von Räumen erkennt, beispielsweise in Verkehrs-wegen oder sensiblen Bereichen. Für besonders schützenswerte Werte wird zusätzlich eine Objektüberwachung eingesetzt, etwa bei Wertbehältnissen wie Tresoren.

Abgerundet wird das System durch die Alarmierungseinrichtungen. Dazu gehören einerseits die Alarmübertragung zur Weiter-leitung an eine Alarmempfangsstelle und andererseits örtliche, interne und / oder externe akustische Signalgeber. Diese haben zum Ziel, Aufmerksamkeit zu erregen und Einbrecher bereits im Ansatz abzuschrecken.

Herr Tröhler, was gilt es beim Kauf einer Einbruchmeldeanlage zu berücksichtigen?

Beim Kauf einer Einbruchmeldeanlage ist entscheidend, dass ausschliesslich Systeme eingesetzt werden, die geprüft sowie norm- und richtlinienkonform sind. Die Prüfung und Zertifizierung sollte durch eine anerkannte, akkreditierte Stelle erfolgen. Ebenso wichtig ist die Umsetzung durch eine entsprechend qualifizierte Fachperson. Ein zertifizierter Facherrichter stellt sicher, dass die Anlage fachgerecht geplant, installiert und instandgehalten wird. Erst das Zusammenspiel aus geprüfter Technik, fachgerechter Ausführung sowie regelmässigen Instandhaltung gewährleistet eine zuverlässige und wirksame Lösung. Ergänzend ist die Aufschaltung auf eine Alarmempfangsstelle mit einer professionellen Intervention eine zentrale Voraussetzung für den sicheren Betrieb.

Könnte man sagen: Je teurer, desto besser?

Nein, dieser Zusammenhang ist so nicht korrekt. Entscheidend ist nicht der Preis, sondern die fachgerechte Auslegung auf Basis einer Risikoanalyse und Risikobewertung sowie der daraus abgeleiteten Schutzmassnahmen. Eine teure Alarmanlage kann ihre gewünschte Wirkung verfehlen, wenn sie nicht korrekt geplant oder auf das Objekt abgestimmt ist. Umgekehrt kann eine Anlage, die dem Schutzbedürfnis entsprechend konzipiert und durch einen Facherrichter geplant und umgesetzt wurde, in Kombination mit geeigneten baulichen und organisatorischen Massnahmen einen hohen Schutz erreichen. Qualität zeigt sich in der Planung, der fachgerechten Umsetzung und der regelmässigen Instandhaltung – und nicht allein im Preis.

Ein Hauseigentümer hat ein Haus gekauft und entscheidet sich für eine Einbruch-meldeanlage, hat aber bisher keine Erfahrung mit den Produkten. Wie kann man sich im grossen Angebot zurechtfinden?

Grundsätzlich wird zwischen drahtgebun-denen, funkbasierten und hybriden Systemen unterschieden. Drahtgebundene Anlagen bieten eine sehr hohe Verfügbarkeit und Betriebssicherheit. Funksysteme kommen häufig bei Nachrüstungen zum Einsatz, da sie mit geringerem Installationsaufwand verbunden sind. Hybridsysteme kombinieren beide Ansätze und ermöglichen eine flexible Anpassung an bestehende Gegebenheiten. Die Wahl des Systems sollte stets auf Basis einer Risikobewertung sowie der objektspezifischen Anforderungen zusammen mit einer zertifizierten Fachperson erfolgen.

Was sind die Vor- und Nachteile der jeweiligen Anlagen?

Kabelgebundene Systeme gelten als besonders zuverlässig, da sie kaum durch Umwelteinflüsse beeinträchtigt werden und somit eine hohe Betriebssicherheit sowie Verfügbarkeit bieten. Abhängig von den baulichen Gegebenheiten und der Grösse der Anlage kann die Installation jedoch mit einem erhöhten Installationsaufwand verbunden sein. Funksysteme lassen sich hingegen deutlich schneller und mit geringerem baulichen Eingriff realisieren. Sie sind jedoch stärker von ihrer Umgebung abhängig, da bauliche Gegebenheiten oder andere Störquellen die Funkverbindung beeinträchtigen können. Aktuelle Anlagen erkennen solche Veränderungen selbstständig und melden diese automatisch. Dennoch muss dieser Umstand bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass beide Systemarten zuverlässig arbeiten, sofern sie fachgerecht geplant, installiert und instandgehalten werden.

Gibt es Unterschiede beim Sicherheitskonzept zwischen Stockwerkeigentum und Einfamilienhaus?

Ja. Im Stockwerkeigentum beispielsweise liegt die Herausforderung bei der Nutzung der gemeinsamen Bereiche und den damit verbundenen Zugangssituationen. Täter können so über Tiefgaragen oder Treppenhäuser relativ unauffällig ins Gebäude gelangen, ohne sofort aufzufallen.

Das Sicherheitskonzept konzentriert sich vor allem auf den Innenbereich der jeweiligen Einheit – konkret auf den Zugang zur Wohnung selbst. Hingegen beim Einfamilienhaus ist die Situation anders. Hier kann ein umfassenderes Schutzkonzept umgesetzt werden, bei dem auch die Gebäudehülle gezielt überwacht wird. Dadurch ist es möglich, ein Ereignis bereits frühzeitig zu erkennen, noch bevor ein Täter tatsächlich in das Gebäude eindringt.

Wo kann sich ein Hauseigentümer gut bezüglich Einbruchmeldeanlage beraten lassen?

Für eine fundierte Beratung stehen in der Schweiz verschiedene qualifizierte Stellen zur Verfügung. Eine erste Orientierung bietet die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) / skppsc.ch, deren Informationsangebote einen guten Überblick zum Schutz vor Einbruch vermitteln.

Ergänzend dazu bieten viele kantonale Polizeiberatungsstellen eine professionelle und objektspezifische Beratung an. Je nach Kanton ist im Voraus abzuklären, in welcher Form diese Dienstleistung angeboten wird. Eine vertiefte Beratung erfolgt durch zertifizierte Sicherheitsberater, beispielsweise des Vereins Sicheres Wohnen Schweiz (SWS), sicheres-wohnen-schweiz.ch. Diese Fachpersonen sind speziell ausgebildet und erstellen Sicherheitskonzepte nach dem Drei-Säulen-Prinzip, bestehend aus baulich-mechanischen, elektrotechnischen und organisatorischen Massnahmen. Auch der Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitssystemen (SES), sicher-ses.ch stellt mit seinen zertifizierten Facherrichtern eine wichtige Anlaufstelle dar. Diese verfügen über die notwendige Fachkompetenz, um objektspezifische Sicherheitslösungen zu planen und umzusetzen. Eine ausschliessliche Internetrecherche kann eine solche fachliche Beratung nicht ersetzen und führt häufig zu unvollständigen oder ungeeigneten Lösungen.

Was halten Sie von der persönlichen Überwachung über das eigene Smartphone? Ist das eine zusätzliche Hilfeleistung, um schneller die Täter zu überführen?

Hinsichtlich der Einbruchmeldeanlage ist klar festzuhalten, dass eine rein lokale Alarmierung – beispielsweise über akustische oder optische Signalgeber – ebenso wie der Alarmempfang auf mobilen Endgeräten, etwa Smartphones, nicht ausreichend ist. Mobile Endgeräte sind aufgrund von Faktoren wie eingeschränkter Erreichbarkeit, Netzabdeckung oder Akkuzustand nicht als zuverlässige Alarmempfänger geeignet und dienen ausschliesslich der zusätzlichen Information. Die Aufschaltung einer Einbruchmeldeanlage auf eine Alarmempfangsstelle ist daher ausdrücklich zu empfehlen, da nur so gewährleistet werden kann, dass Alarme verifiziert werden und im Ereignisfall eine geeignete Intervention erfolgt

Herr Tröhler, letzte Frage: Einbruchmeldeanlagen haben den Ruf, schnell einen Falschalarm auszulösen. Ist das tatsächlich so?

Geprüfte und zertifizierte Einbruchmeldesysteme arbeiten sehr zuverlässig. Falschalarme sind in den meisten Fällen nicht auf die Technik selbst zurückzuführen.

In der Praxis entstehen Falschalarme vor allem durch Veränderungen in der Nutzung oder durch das Verhalten der Benutzer. Ein ursprünglich korrekt geplanter Raum kann beispielsweise durch spätere Anpassungen – etwa durch neue Einrichtungen oder veränderte Lichtverhältnisse – unbeabsichtigte Auslösungen verursachen. Ebenso kommt es vor, dass Benutzer nicht ausreichend instruiert sind und sich in überwachten Bereichen bewegen, ohne sich bewusst zu sein, dass die Anlage scharfgeschaltet ist. Falschalarme sind in der Regel auf unzureich-ende Planung, Nutzungsänderungen oder das Verhalten der Benutzer zurückzuführen – nicht auf die Qualität der Systeme. Ebenfalls sorgt die Aufschaltung auf eine Alarmempfangsstelle dafür, dass ein Alarm vor einer Intervention einer Alarmverifikation unterzogen wird. Erst wenn ein Ereignis als relevant bestätigt ist, wird eine entsprechende Intervention ausgelöst.

Ein Tipp zum Schluss: Lassen Sie die Anlage regelmässig durch eine Fachfirma warten. Dabei wird überprüft, ob sämtliche Komponenten einwandfrei funktionieren und korrekt eingestellt sind. Verschmutzungen, Verschleiss oder Veränderungen an der Sensorik können frühzeitig erkannt und behoben werden. So lassen sich Störungen und unnötige Falsch-alarme vermeiden.

 

Verein Sicheres Wohnen Schweiz (SWS)

Über die Website des Vereins haben Sie Zugang zu den Sicherheitsexperten Ihres Kantons (kostenpflichtige Dienstleistung). Lassen Sie bei Ihrem Objekt eine Schwachstellenanalyse durchführen, um mit den richtigen Massnahmen das Einbruchsrisiko entscheidend zu vermindern. Zudem finden Sie auch Anbieter von zertifizierten einbruchhemmenden Produkten (z. B . Fenster, Türen, Schlösser, Tresore, Einbruchmeldeanlagen u. v. m.): sicheres-wohnen-schweiz.ch.

Gleichzeitig haben Sie jederzeit kostenlose Unter-stützung vom Verein Sicheres Wohnen Schweiz (SWS). Er ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der von Dach- und Branchenorganisationen im Sicherheitsbereich, von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), von der Polizei und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) getragen wird.