Freud und Leid liegen nah beieinander. Selten waren diese Worte treffender, selten wogen sie schwerer als am ersten Tag dieses neuen Jahres. Trotz des tragischen und traurigen Ereignisses in unserem Land zum Jahresbeginn hoffe ich, dass Sie gut ins neue Jahr gestartet sind.
Das Jahr 2026 ist auch das Jahr eins nach dem mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen deutlichen Volksentscheids vom 28. September 2025 zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Schon vor dieser Abstimmung war klar, dass es nach Zustimmung zur Vorlage bis zur Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen zu einer zweijährigen Übergangsfrist kommen wird. Wie sieht das aktuell aus?
Aus der auf Nachfrage hin eingegangenen Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Ende 2025 lässt sich dazu wie folgt zitieren: «Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) konsultiert mit Blick auf das Inkrafttreten beschlossener Steuervorlagen vorgängig die Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Die Konsultation zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ist noch bis Ende Januar 2026 im Gange. Gestützt auf die Rückmeldung der FDK wird das EFD dem Bundesrat Antrag auf den Inkraftsetzungsbeschluss zu den beiden Wohneigentumsvorlagen (Bundesgesetz und Bundesbeschluss) stellen. Gemäss heutiger Planung wird dies im 2. Quartal 2026 der Fall sein. Die Umsetzung der Wohneigentumsbesteuerungsreform führt in verschiedenen Bereichen zu Konkretisierungen. Hierzu wird ab nächstem Jahr eine aus Vertretern der ESTV und der Kantone zusammengesetzte Arbeitsgruppe die notwendigen Ausführungsbestimmungen erarbeiten. Diese Vorgaben sollen eine einheitliche Praxis sicherstellen. Je nach Inhalt kann dies im Folgenden auch zu Vernehmlassungen führen, zu denen sich die interessierten Kreise äussern können. Für diese Präzisierungen soll dasselbe Inkraftsetzungsdatum gelten.»
Mit Blick auf diese Ausgangslage ist es beim Wohneigentum im Privateigentum sicher ratsam, wenn möglich vor allem grössere Unterhaltsarbeiten und Sanierungen in den Jahren 2026 und 2027 durchzuführen, wo dafür noch Steuerabzüge vorgenommen werden können. Eine umgehende Inangriffnahme der entsprechenden Planungen und Auftragsvergaben an die Fachhandwerker ist empfehlenswert. Die Auftragsbücher für die nächsten 24 Monate dürften bald gut gefüllt sein.
«Der 28. September sollte fortan als Tag des Wohneigentums im Kalender stehen.»








