In der Herbstsession des Eidgenössischen Parlaments ist ein weiterer Vorstoss traktandiert, mit dem neue Vorgaben im Mietrecht zulasten der Vermietenden gefordert werden. NR Christian Dandrès, SP, Ausschuss-Mitglied des Schweizerischen Mieterverbandes (ASLOCA), fordert gesetzliche Vorgaben, um bei den Kosten für Heizung, Warmwasser, Hauswartung etc. sowie bei der Mietzinsgarantie ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewährleisten. Zusammen mit dem HEV Schweiz lehne ich den Vorstoss ab.
Mieter bereits gut geschützt
Der Mieterschutz in Zusammenhang mit Miet- und Nebenkosten ist bereits gut ausgebaut. Gemäss OR muss der Mieter nur jene Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich zur separaten Zahlung ausgeschieden sind. Der Vermieter muss über die erhobenen Akontozahlungen eine jährliche detaillierte Abrechnung erstellen. Der Mieter kann die Originalbelege der effektiven geleisteten Zahlungen für die Nebenkosten einsehen. Bei Zweifeln an der Rechtmässigkeit kann die Mietpartei die Nebenkostenabrechnung des Vermieters bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Das Anfechtungsverfahren ist kostenlos. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens darf die Behörde heute bereits missbräuchlich hohe Kosten für Nebenkostenleistungen prüfen. Kommt der Vermieter der Pflicht zum Erstellen einer ordnungsgemässen Nebenkostenabrechnung nicht nach, so kann die Mietpartei das Erfüllen bei der Schlichtungsbehörde einklagen.
Rechtsunsicherheit und Konflikte
Eine Kartellierung der Nebenkosten, um konkrete Preisvorgaben der einzelnen Nebenkosten zu machen, ist nicht sachgerecht. Eine umfassende mietrechtliche Regelung der Kriterien, um die Wirtschaftlichkeit einer Leistung im konkreten Einzelfall zu prüfen, ist schlicht nicht möglich. Die Preisbildung ist zu komplex, als dass generell-abstrakte Regeln aufgestellt werden können, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände eine verlässliche Beurteilung erlauben würden. Bei der Hauswartung müssten beispielsweise Gebäude und Umgebung sowie deren Anlagen und Einrichtungen berücksichtigt werden, deren technischer Stand, die Fläche, Stockwerke, der Pflanzenbestand etc., um die der Hauswartungsfirma übergebenen Arbeiten genau beurteilen zu können. Zudem wären die unterschiedlichen Löhne und Kosten je nach örtlichen Gepflogenheiten zu berücksichtigen.
Die gesetzlichen Bestimmungen würden die Vertragsparteien und Behörden überfordern, zu Rechtsunsicherheit führen und Konflikte sowie eine Flut von aussichtslosen Verfahren provozieren. Die Folge wäre ein immenser administrativer Aufwand ohne adäquaten Nutzen.
Das billigste Angebot ist zudem nicht immer das beste. Vermietende haben kein Interesse daran, Verträge mit Firmen abzuschliessen, die ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben, wie etwa der Hauswartung, anbieten. In der Praxis würde dies unwillkürlich zu Reklamationen der Mietenden und Verfahren vor der Schlichtungsbehörde führen.
«Die Folge wäre ein immenser administrativer Aufwand ohne adäquaten Nutzen.»








