Wer in der Schweiz Wohneigentum erwerben möchte, benötigt relativ viel Geld: Üblicherweise müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die restlichen maximal 80 Prozent können in Form einer Hypothek aufgenommen werden.
Doch das Eigenkapital ist nur die erste Hürde auf dem Weg zum Wohntraum: Die kreditgebende Bank prüft auch, ob sich der Käufer die Liegenschaft langfristig leisten kann. Als Faustregel gilt: Die Wohnkosten (Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Amortisationen) dürfen nicht mehr als einen Drittel des Bruttoeinkommens betragen. Dabei geht das Kreditinstitut von einem kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von rund 5 Prozent aus. Aktuell sind die Zinsen zwar viel niedriger, aber das kann sich in den nächsten Jahren auch wieder ändern. Für die Unterhalts- und Nebenkosten gehen die Kreditgeber bei neueren Bauten normalerweise von 0,7 Prozent bis 1 Prozent des Liegenschaftswerts aus. Die zweite Hypothek muss in der Regel innerhalb von 15 Jahren auf ca. 65 Prozent des Objektwerts zurückbezahlt werden.
Was wird aus meinem Zuhause, falls mir etwas zustösst?
Schicksalsschläge wie Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen möglicherweise damit konfrontiert, dass sie die laufenden Kosten nicht mehr bezahlen können und deshalb die Liegenschaft verkauft werden muss. Eine Todesfallversicherung bietet ihnen Schutz: Mit dem ausbezahlten Kapital können sie z.B. einen Teil der Hypothek zurückzahlen und so die laufenden Kosten reduzieren. Auch das Thema Erbschaft sollte geregelt werden – so lassen sich spätere Konflikte vermeiden, und es lässt sich z.B. sicherstellen, dass der Ehepartner nicht wegen der Ansprüche der Kinder vorzeitig das Haus oder die Wohnung verlassen muss.
Sorgenfrei in die Pension
Nach der Pensionierung ändern sich die finanziellen Verhältnisse. Die Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse machen in der Regel zusammen etwa 60 Prozent des vorherigen Erwerbseinkommens aus. Dies kann entscheidende Auswirkungen auf die Tragbarkeit der Liegenschaft haben. Denn durch das reduzierte Einkommen steigt der Anteil der Wohnkosten und kann schnell über die Drittelsgrenze gehen. Dann kann die Bank eine Reduktion der Hypothek verlangen. Deshalb ist es gerade für Wohneigentümer wichtig, im Rahmen der privaten Vorsorge ausreichend Vermögen anzusparen, da im schlimmsten Fall sogar die Kündigung der Hypothek oder ein Zwangsverkauf des Eigenheims droht.
Nicht nur die veränderte finanzielle Situation beeinflusst die Tragbarkeitsberechnung nach der Pensionierung. Auch eine allfällige Wertminderung der Liegenschaft kann dazu führen, dass die Hypothek die Schwelle von ca. 65 Prozent des Objektwerts übersteigt und entsprechende Amortisationen erforderlich werden.
Fazit
Fragen rund um die Immobilie sind komplex. Es ist wichtig, sich rechtzeitig und umfassend beraten zu lassen, vor allem im Hinblick auf die dritte Lebensphase. So lässt sich klären, ob das Wohneigentum auch im Alter noch tragbar ist. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen lohnt es sich, Rückstellungen für spätere Amortisationen zu bilden.
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