Aus dem Bundeshaus

Wenn Verfahren zum Engpass werden

von Brigitte Häberli

Ständerätin Vizepräsidentin des HEV Schweiz

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Die Wohnungsknappheit ist real. Sie trifft Familien, ältere Menschen, junge Erwachsene, und sie verschärft sich dort am stärksten, wo Arbeitsplätze entstehen und das Leben pulsiert. Wer heute eine Wohnung sucht, spürt schnell: Das Angebot hält mit der Nachfrage nicht Schritt. Ein wesentlicher Teil des Problems ist hausgemacht und systembedingt – die Dauer und Komplexität unserer Bewilligungsverfahren.

Wohnraum scheitert oft an Einsprachen. Eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie zu den Rechtsmittelsystemen im öffentlichen Baurecht spricht eine deutliche Sprache. Rund 90 Prozent der Wohnungsproduzenten nennen Einsprachen und Rekurse als grosse oder mittlere Hürde. Juristen bestätigen: Nicht selten dienen Rechtsmittel weniger dem Schutz berechtigter Interessen als der Verzögerung. Einsprachen stützen sich auf allgemeine «Passepartout»-Argumente wie Lärm, Verkehr oder Ortsbild, obwohl keine konkrete Betroffenheit besteht. Dabei ist es nicht Aufgabe von Privaten oder Verbänden, allgemeine öffentliche Interessen geltend zu machen, um unerwünschte Bauvorhaben zu blockieren oder gar zu verhindern. Rechtlich mag dies zulässig sein, wohnungspolitisch ist es jedoch problematisch.

Die Folgen sind gravierend. Vier von fünf Projekten kommen verspätet auf den Markt; sieben von zehn werden teurer. Bei mehr als einem Drittel muss die geplante Wohnungszahl reduziert werden. Das verschärft die Wohnungsknappheit weiter und treibt die Mietzinse und Wohnungspreise nach oben. Wer bezahlbaren Wohnraum will, darf hier nicht wegschauen.

Das Parlament hat den Handlungsbedarf erkannt. Mit mehreren Vorstössen von Andrea Gmür-Schönenberger sowie einer Motion von Andrea Caroni wird gefordert, Einsprachen wieder konsequent auf schutzwürdige Interessen zu beschränken und missbräuchliche Verzögerungen zu sanktionieren. Auch Leo Müller und Hans Wicki setzen mit ihren Vorstössen hier an. Der Bundesrat empfiehlt deren Annahme, und das Parlament hat bereits mehrere Vorstösse überwiesen – ein wichtiges Signal.

Es geht dabei nicht um den Abbau von Rechtsstaatlichkeit. Das Einsprache- und Beschwerderecht bleibt ein zentrales Element unseres Systems. Aber Rechte brauchen klare Konturen. Wer Einsprache erhebt, soll tatsächlich betroffen sein. Und wer Verfahren missbräuchlich verzögert, soll ein Kostenrisiko tragen. Fairness gilt für alle Seiten.

Wohnraum scheitert nicht nur an Einsprachen, sondern auch an zu langsamen Verfahren. Digitale Baubewilligungsverfahren können Abläufe vereinfachen, Zeit sparen und die Transparenz für alle Beteiligten erhöhen. Richtig umgesetzt, tragen sie dazu bei, Verfahren rascher, verlässlicher, und berechenbarer zu machen. Eine Beschleunigung durch Digitalisierung ist deshalb dringend nötig. Gleichzeitig muss die Wahlfreiheit gewahrt bleiben: Wer ein Baugesuch weiterhin auf Papier einreichen will, soll dies auch künftig tun können. Gefragt ist ein pragmatischer Ansatz, der Nutzen stiftet – nicht Dogmatismus.

Wohnraum entsteht nicht durch Schlagworte, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen. Ein klar definierter Kreis der Einspracheberechtigungen, gezielte Instrumente gegen Rechtsmissbrauch, und effizientere Verfahren sind eine notwendige Justierung, damit wieder nachfrage-gerecht gebaut werden kann. Das beschleunigt nicht nur den Wohnungsbau, sondern stärkt auch das Vertrauen in einen Staat, der Herausforderungen erkennt und verantwortungsvoll handelt.

Zusammen mit dem HEV Schweiz engagiere ich mich konsequent für einen nachfrage- und bedarfsgerechten Wohnungsbau – im Interesse aller.

«Wer Einsprache erhebt, soll tatsächlich betroffen sein. Und wer Verfahren missbräuchlich verzögert, soll ein Kostenrisiko tragen.»