Wer baut oder renoviert, hat mit ihnen am liebsten nichts zu tun: dem Heimatschutz und der Denkmalpflege. Was Wohneigentümern «dank» diesen Institutionen widerfahren kann, strapaziert teilweise jede Kuhhaut.
Strapaziert sehen sich wohl auch die Eigentümer eines bald 200 Jahre alten Schweizer Stadthauses, die gemäss Medienberichten die Tür zu ihrer Liegenschaft durch ein Replikat (originalgetreue Kopie) ersetzen wollen.
Restaurationsexperten und eine Schreinerei hätten bestätigt, dass die Tür am Ende ihres Lebens angelangt sei. Durch den täglichen Kampf gegen Wind und Wetter und das mehrfache Abschleifen bei Restaurierungen betrage die Materialstärke teilweise weniger als einen Zentimeter.
So die Ausführungen des von der Eigentümerschaft beigezogenen Anwalts gegenüber der Gerichtsbehörde, nachdem zuvor die Denkmalpflege und auch die Baurekurs-Kommission die Bauherrschaft zurückgepfiffen hatten. Begründung: Die Tür gelte als wichtiger Bestandteil der historischen Bausubstanz der Stadt.
Mindestens der von aussen sichtbare Teil müsse zwingend erhalten bleiben.
Solchem Ansinnen vis-à-vis stehen die Normen unserer Neuzeit. Die bald 200-jährige Tür erfüllt weder Sicherheits- noch Lärmschutznormen und schon gar nicht die heutigen energetischen Anforderungen.
Unbeachtet bleibt auch der Bedarf mit Blick auf das «Wohnen im Alter», denn eine Bewohnerin wünscht sich aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters die Möglichkeit der Türöffnung von ihrem Logis aus.
Vor ein paar Wochen nun der vorläufige Showdown. Laut Zeitungsberichten trafen sich die Gerichtsbehörde und ein Vertreter der Denkmalpflege zum Augenschein.
Letzterer beharrte auf der Position, dass die Tür in einem ordentlichen Zustand sei und das Holz problemlos restauriert werden könne. Den Ansprüchen in Sachen Sicherheit und energetischer Eigenschaften könne im Windfang im Gebäudeinneren nachgelebt werden.
Auf die Frage des vorsitzenden Richters an den Denkmalpfleger, worin der Mehrwert des Originals gegenüber einer originalgetreuen Kopie liege, habe dieser geantwortet, es sei «die Geschichte der Tür». Als Bestandteil der Liegenschaft gehöre sie zur Patina der ganzen Liegenschaft. Das müsse erhalten bleiben.
Das Gericht kam in seiner Beurteilung aber zum Schluss, dass bei der Anwendung von Schutzbestimmungen den berechtigten Interessen der Eigentümer angemessen Rechnung zu tragen sei. Es hiess den Rekurs gut.
So weit, so gut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
On verra…









