Bundespolitik

Der Bund soll auch die Förderung von Wohneigentum gewährleisten

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Die steigenden Immobilienpreise, die Anforderungen an das Eigenkapital, die zu erfüllenden Tragbarkeitsvorgaben und die Verknappung auf der Angebotsseite durch Zuwanderung und immer knapper werdendes Bauland machen Eigentum für eine immer grössere Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz schier unmöglich. Eine Motion der Ständerätin Heidi Z’graggen fordert deshalb den Bundesrat auf, der Förderung von Wohneigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, nachzugehen.

Wohneigentum wird vom Bund vernachlässigt

Die Förderung des Bundes im Wohnungsbau ist heute ausschliesslich auf den gemeinnützigen Mietwohnungsbau ausgerichtet. So hat der Bund, gestützt auf den in Kraft getretenen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» im Februar 2020, einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken zur Aufstockung des Fonds de Roulement für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt. Auch wurde in der Frühjahrssession 2021 vom Parlament ein Rahmenkredit in der Höhe von 1,7 Milliarden Franken alleine für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum gutgeschrieben. Die Förderung des Wohneigentums, also der Erwerb von Wohn- und Hauseigentum, das dem persönlichen Bedarf von Privatpersonen dient, wird jedoch völlig vernachlässigt, obwohl die Wohneigentumsförderung in Art. 108 Abs. 1 der Bundesverfassung ausdrücklich aufgeführt ist. Daher ist die Prüfung der indirekten Förderung für den Erwerb von Wohneigentum durchaus gerechtfertigt.

Bessere Rahmenbedingungen nötig

Die Lockerung der Tragbarkeitsprüfung durch die Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten (Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes) ist durchaus prüfenswert. Die Kreditsicherung kann durch Vorgaben betreffend Laufzeit von Festhypotheken und Amortisationspflichten erfolgen. Gleiches gilt mit Bezug auf die Lockerung der Beschränkung der Anrechnung der Mittel aus der beruflichen Vorsorge als Eigenkapital.

Infolge des starken Nachfrageüberhangs steigen die Preise für Wohneigentum seit mehreren Jahren ungebremst, was den Druck auf den Eigenheimmarkt massiv erhöht. Zudem trocknet die Fokussierung des Neubaus auf den Mietwohnungsmarkt den Wohneigentumsmarkt völlig aus. Der Bund muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass wieder mehr Wohn- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, gebaut werden kann.

Der Ständerat hat während der Frühjahrssession 2022 einen Ordnungsantrag zur Überweisung der Motion an die zuständige Kommission zur Vorprüfung angenommen.

«Die Förderung des Bundes im Wohnungsbau ist heute ausschliesslich auf den gemeinnützigen Mietwohnungsbau ausgerichtet. Die Wohneigentumsförderung hingegen wird vernachlässigt.»