Bundespolitik

Mieter sind keine Eigentümer

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Nationalrat Christian Dandrès, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Mieterverbandes, reicht regelmässig parlamentarische Vorstösse ein, die das Eigentumsrecht der Vermieter aushöhlen und der Mietpartei die Rechte des Eigentümers – nicht aber dessen Pflichten – übertragen wollen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Forderung seiner parlamentarischen Initiative, das Mietrecht so anzupassen, dass Vermieter von grösseren Mietliegenschaften alle energierelevanten Entscheide über Sanierungen, Raumtemperaturen etc. nur noch unter Einbezug einer Mieterversammlung treffen können. Diese Mieterversammlung soll die Kompetenz erhalten, in allen (neben-)kostenrelevanten Fragen mitzuentscheiden. Der HEV Schweiz setzt sich für die Ablehnung dieses Vorstosses ein.

Alle Pflichten liegen beim Vermieter

Mieter sind keine (Stockwerk-)Eigentümer und tragen auch nicht deren Pflichten und Verantwortung. Anders als Eigentümer sind Mieter nicht für die Planung der Massnahmen verantwortlich, sie sind nicht Vertragspartner der beauftragten Handwerker, Architekten, Bewirtschafter, Servicefirmen etc. Die Investitionskosten für die baulichen und für alle anderen gebäudebezogenen Massnahmen trägt ausschliesslich der Eigentümer, nicht der Mieter. Der Eigentümer muss diese Kosten vollumfänglich vorfinanzieren. Bei Sanierungen kann der Vermieter für den wertvermehrenden Teil eine Mietzinserhöhung geltend machen. Damit zahlt der Mieter im Lauf der Jahre oder Jahrzehnte einen Teil der Investitionskosten zurück. Das Investitions- und Haftungsrisiko bleibt jedoch vollumfänglich beim Eigentümer. Es sind auch die Eigentümer – nicht die Mieter –, die dem Staat gegenüber haftbar sind, wenn es um die Einhaltung der Bauvorschriften sowie der Energie- und Sicherheitstechnik (Brandschutz, energetische Installationen etc.) geht.

Kontraproduktiv für Erneuerung des Wohnungsbestandes

Die Klimapolitik der Schweiz fordert vom Gebäudebereich Massnahmen für mehr Energieeffizienz. Die Forderungen des Initianten NR Christian Dandrès machen das Sanieren von Wohnungen unattraktiv und gefährden wichtige Investitionen in den Gebäudepark Schweiz. Ein aufgeblähter gesetzlicher Mieterschutz klemmt jegliche Bautätigkeit ab. Werden Sanierungsentscheide von Mieterversammlungen abhängig gemacht, werden die Bauvorhaben ausgebremst.

Sanierungen von Mietliegenschaften sind für Vermieter bereits nach geltendem Mietrecht sehr hürdenreich, anspruchsvoll, langwierig und kostspielig, da Mieter aufgrund der rechtlichen Schutzmassnahmen Sanierungsprojekte erheblich behindern oder verhindern können. Dies ist mit ein Grund dafür, dass die Sanierungsquote im Mietwohnungsbereich nicht höher ist. Neue regulatorische Eingriffe wären für die angestrebte Erneuerung des Wohnungsbestandes kontraproduktiv. Daher hat auch die Rechtskommission des Nationalrates den Vorstoss überaus deutlich abgelehnt.

«Die Investitionskosten trägt ausschliesslich der Eigentümer, nicht der Mieter.»