Wissen Sie, über welche Freiheiten Sie bei der Gestaltung Ihrer Pensionierung verfügen? Nein? Dann geht es Ihnen wie den meisten Berufstätigen: Weil man nur einmal in Pension geht, gibt es keine Erfahrungswerte.
Man sollte sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, auch wenn die komplizierten Gesetze und die vielen Reformen abschreckend wirken. Denn nur, wer seine Pensionierung sorgfältig plant und organisiert, kann den gewohnten Lebensstandard sichern.
Die folgenden Punkte zeigen, welche Regeln vorgegeben sind und was Sie selbst bestimmen können.
Renten aus der AHV
Die Höhe der AHV-Rente hängt von den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen ab. 2025 beträgt die minimale Einzelrente 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente 2520 Franken. Das gilt auch, wenn man mehr als 90 720 Franken verdient und entsprechend viel einzahlt (siehe Tabelle). Ehepaare erhalten höchstens 3780 Franken.
Ihre Verantwortung: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie lückenlos eingezahlt haben. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird Ihre AHV-Rente anteilsmässig gekürzt. Sie können Ihre erste AHV-Rente flexibel zwischen 63 und 70 Jahren beziehen. Auch ein Bezug von zuerst nur 20 bis 80 Prozent ist möglich. Den Rest der Rente schiebt man auf. Ein Vorbezug um ein Jahr führt zu einer lebenslangen Kürzung um 6,8 Prozent. Bei einem Aufschub erhöht sich die Rente um 5,2 bis 31,5 Prozent.
Pensionskassen-Gelder
Der grösste Teil des Vermögens steckt in der Regel in der Pensionskasse. Bei der Pensionierung muss man wählen, wie man dieses Geld bezieht: als Rente, als Kapital oder als Mix aus beidem?
Ihre Verantwortung: Die Rente ist ein Leben lang gesichert; mit dem Kapital spart man in der Regel mehr Steuern und bleibt finanziell flexibler. Die Rente kann man ab 58 oder 60 Jahren in mehreren Schritten beziehen. Wer das Kapital oder den Mix wählt, darf drei Schritte machen. Was besser ist, muss man sorgfältig berechnen:
● Erstellen Sie mit 55 Jahren einen Einkommens- und Finanzplan. Damit können Sie die für Sie beste Bezugsform bestimmen. Für viele Ehepaare ist eine Kombination sinnvoll.
● Der Plan zeigt auch, wie Sie den Vermögensverzehr organisieren sollten. Denn meistens reichen die Renten und AHV nicht aus, um den gewohnten Lebensstil fortzuführen.
Geld in der Säule 3a
Wer in der Säule 3a spart, wird vom Staat belohnt. Allerdings gibt es eine Auszahlungssteuer.
Ihre Verantwortung: Eröffnen Sie mehrere 3a-Gefässe. Sie können die Gelder schon ab 60 beziehen. Koordinieren Sie die Auszahlungen aber unbedingt mit Ihren Bezügen aus der Pensionskasse, um Steuern zu sparen.
Familie schützen
Ohne Vorkehrungen bestimmt das Gesetz, wer im Todesfall wie viel erbt. Die gesetzliche Erbfolge passt aber in den meisten Fällen nicht.
Ihre Verantwortung: Regeln Sie Ihren Nachlass darum schon heute. Ehepaare können sich mit einem Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag gegenseitig so weit wie möglich begünstigen.
Das sind die aktuell gültigen AHV-Renten
Basis: AHV-Renten pro Monat ab 1. Januar 2025, keine Beitragslücken, 13. AHV-Rente nicht berücksichtigt
Massgebendes
| AHV-Rente für |
bis 15 120 Franken | (Minimum) 1260 Franken |
22 680 Franken | 1424 Franken |
30 240 Franken | 1588 Franken |
… | … |
75 600 Franken | 2318 Franken |
83 160 Franken | 2419 Franken |
ab 90 720 Franken | (Maximum) 2520 Franken |
100 000 Franken | 2520 Franken |
200 000 Franken | 2520 Franken |
300 000 Franken | 2520 Franken |
1 Erwerbseinkommen inkl. Kinder- / Pflegegutschriften
2 Plafonierung: Ehepaare erhalten zusammen maximal 3780 Franken Rente pro Monat (150 Prozent der maximalen Einzelrente von 2520 Franken).
Quelle VZ Vermögenszentrum