Rechtliches

Urteilsunfähig – und wer kümmert sich um Ihre Immobilie?

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Wer urteilsunfähig wird, kann wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen – auch nicht über das eigene Haus oder die Wohnung.

von Katja Stieghorst

MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

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Seit 2013 ermöglicht das Schweizer Erwachsenenschutzrecht mit dem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB), frühzeitig für den Fall einer Urteilsunfähigkeit…

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