Bundespolitik

Verbesserung bei der Betreibungsauskunft

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

HEV_17561_274.jpg

Ende Juni dieses Jahres hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) eröffnet. Einer der wichtigsten Punkte der geplanten Anpassung ist die Verbesserung der Aussagekraft des Betreibungsregisterauszugs: Zukünftig sollen die Betreibungsämter verpflichtet werden, vor der Erstellung der Betreibungsauskunft zu prüfen, ob die betreffende Person in diesem Betreibungskreis auch tatsächlich ihren Wohnsitz hat. Mit dieser Anpassung wird endlich die Motion «Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen» von Nationalrat Candinas umgesetzt, die der HEV Schweiz anlässlich der parlamentarischen Beratungen unterstützt hatte.

Sorgfältige Bonitätsprüfung minimiert Risiken

Für mich ist die Verbesserung der Aussagekraft der Betreibungsregisterauszüge schon lange ein wichtiges Thema, denn gerade für Immobilieneigentümer ist die Situation problematisch. Die Betreibungsauskunft ist essenziell, um die Zahlungsfähigkeit eines Vertragspartners überprüfen zu können. Insbesondere bei der Vermietung von Liegenschaften spielt die Betreibungsauskunft eine wichtige Rolle. Durch eine solche Auskunft kann der Vermieter das Risiko der Zahlungsausfälle zwar nicht gänzlich beseitigen, aber erheblich reduzieren. Aber auch Bauherren, Verwaltungen, Handwerker, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Kaufinteressenten von Immobilien etc. haben ein berichtigtes Interesse daran, die Zahlungsfähigkeit der Vertragspartner ausreichend abzuklären.

Viele wissen nicht, dass die heutigen Betreibungsregisterauszüge mit Vorsicht zu geniessen sind. Zieht eine Person um und wechselt dabei den Betreibungskreis, werden die bestehenden Betreibungen nicht übertragen. Stattdessen wird im neuen Betreibungskreis ein blütenreiner Betreibungsregisterauszug ausgestellt, der die mangelhafte Bonität verschleiert. Diese Tatsache ist vielen Personen gar nicht bekannt. Sie vertrauen dem amtlichen Auszug und wähnen sich in Sicherheit: ein Trugschluss.

Die nun vorgesehene zwingende Wohnsitzüberprüfung ist immerhin ein Mittel, um den Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen einzudämmen und stellt eine Verbesserung dar. Aus diesem Grund spreche ich mich für die geplante Anpassung durch Ein-führung einer Wohnsitzüberprüfung des SchKG aus. Die geeignetste Massnahme, die ich weiterhin fordere und unterstütze, wäre jedoch nach wie vor die Schaffung einer schweizweiten Betreibungsauskunft.

«Die Betreibungsauskunft ist essenziell, um die Zahlungsfähigkeit eines Vertragspartners überprüfen zu können.»