Es ist Winter, in höheren Lagen tiefer Winter mit vielfach gar zu viel Schnee. Das bringt nicht nur Freude. Zwar jubeln die Skigebiete ob der weissen Pracht. Diese ist aber nicht nur prächtig, sondern auch mächtig. Bereits sind zahlreiche Lawinenniedergänge zu verzeichnen, Talschaften sind von der Umwelt abgeschnitten worden. Diese Lage verlangt von allen erhöhte Vorsicht. Sei es auf den Strassen, den Trottoirs, im Gelände oder auf den Pisten. Mit Schneemassen und Eisglätte ist nicht zu spassen. Bei solchen Verhältnissen kommt der Langsamere am Schluss oft schneller an.
Liegenschaftseigentümer wissen um ihre winterlichen Pflichten. Bei privaten Grundstücken ist der Eigentümer für die Schneeräumung zuständig. Er ist verpflichtet, den gefahrlosen Zugang zu seiner Liegenschaft zu gewährleisten. Rutscht jemand infolge mangelhaften Winterdienstes – dazu gehört auch das ungenügende Ausbringen von Split oder allenfalls Streusalz – vor dem Haus aus, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Oder kommen durch herabfallende Eiszapfen oder Dachlawinen Personen oder fremde Sachen zu Schaden, haftet grundsätzlich der Immobilieneigentümer.
Vergleichbares gilt auch in der Hauptstadt unseres nördlichen Nachbarlandes. Dort schlägt aber nicht nur der Winter Kapriolen, sondern auch die Politik. In Berlin darf die Stadtreinigung zur Bekämpfung von Glätte Streusalz einsetzen. Für Private hingegen ist der Einsatz von Streusalz verboten. In den eiskalten Januartagen ereigneten sich auf den teils spiegelglatten Berliner Verkehrsflächen täglich Dutzende Personenunfälle mit Hüftverletzungen, Knochenbrüchen und Gehirnerschütterungen. Um diesen Gefahren beizukommen, erlaubte die Umweltverwaltung per Sonderverfügung temporär den Salzeinsatz auch für Private. Das war aber dem Naturschutzbund mehr als nur ein «Korn im Auge». Er zerrte die Stadtverwaltung vor den Kadi. Das Berliner Verwaltungsgericht hob daraufhin die Sonderverfügung mangels erforderlicher rechtlicher Grundlagen auf. Die Berliner Stadtreinigung hingegen darf fröhlich weitersalzen.
Wie war das schon wieder mit Vorsorgepflichten, Unfallprävention usw.? Wer schützt den Menschen vor den Schützern? Bei Frost friert offenbar auch der gesunde Menschenverstand ein.
«Bei Frost friert offenbar auch der gesunde Menschenverstand ein.»









