Im Fokus

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Bei Unfällen auf schnee- oder eisbedeckten Privatstrassen und -wegen haftet der Werkeigentümer, wenn die Unfälle auf eine fehlerhafte Anlage oder mangelhaften Unterhalt zurückzuführen sind.

von Thomas Oberle

lic. iur., Jurist beim HEV Schweiz

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Der Winterdienst auf öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs ist grundsätzlich Sache des zuständigen Gemeinwesens (Kanton, Gemeinde). Die Haftung des…

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