Die Wohnkosten gehören zu den grössten Ausgaben eines Haushalts. Ein Blick auf die langfristige Entwicklung zeigt jedoch: Im Durchschnitt wendet die Bevölkerung seit über zwanzig Jahren relativ konstant rund 20 Prozent ihres Bruttoeinkommens fürs Wohnen auf. Die oft beschworene Theorie der allgemeinen Wohnkostenexplosion greift deshalb zu kurz. Richtig ist aber auch: Es gibt Menschen und Haushalte, die Mühe haben, ihre Wohnkosten zu tragen. Genau ihnen sollte der Staat gezielt helfen. Die entscheidende Frage lautet daher: Kommt öffentliches Geld tatsächlich dort an, wo die Not am grössten ist?
Der Bund unterstützt den gemeinnützigen Wohnungsbau weiter finanziell. Gemeint sind insbesondere Wohnbaugenossenschaften. Einerseits wird der Fonds für zinsgünstige Darlehen in den Jahren 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufgestockt. Andererseits übernimmt der Bund für die Jahre 2027 bis 2033 Bürgschaften im Umfang von 1,92 Milliarden Franken: Er garantiert also gegenüber Geldgebern, dass er einspringt, falls die gemeinnützigen Wohnbauträger ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können. Für die Wohnbauträger wird es dadurch einfacher und günstiger, Geld zu beschaffen.
Der HEV Schweiz hat sich dagegen eingesetzt. Öffentliche Mittel sollten nicht pauschal einzelne Wohnformen oder Anbieter begünstigen, sondern gezielt jenen Menschen helfen, die Unterstützung tatsächlich benötigen. Das Parlament hat leider anders entschieden und die Vorlagen angenommen.
Was auf den ersten Blick sozial klingt, ist bei genauerem Hinsehen wenig überzeugend. Sogenannte gemeinnützige Wohnungen werden von Bund, Kantonen und Gemeinden durch günstiges Bauland, zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften oder andere Vorteile subventioniert. Bezahlt wird das von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Profitieren kann aber nur eine begrenzte Gruppe. Wer nicht bereits Zugang zu einer Genossenschaft oder einem entsprechenden Wohnangebot hat, bleibt oft aussen vor. Das ist weder besonders zielgenau noch besonders fair.
Gemeinnütziger Wohnungsbau ist darüber hinaus nicht automatisch sozialer Wohnungsbau. Nicht jede vergünstigte Wohnung geht an Menschen, die wirklich darauf angewiesen sind. Auch Haushalte mit gutem Einkommen können von staatlich gestützten Mieten profitieren, während andere trotz tieferen Einkommens keine Chance auf eine solche Wohnung haben. Genau hier liegt das Problem: Der Staat unterstützt den gemeinnützigen Wohnungsbau – nicht Menschen. Wer Mühe hat, die Wohnkosten zu tragen, soll direkt und gezielt unterstützt werden. Das ist verständlicher, gerechter und wirtschaftlicher. Hilfe soll dort ankommen, wo sie tatsächlich gebraucht wird – unabhängig davon, ob jemand in einer Genossenschaftswohnung lebt oder nicht.
Aus Sicht des HEV Schweiz lassen sich Wohnungsknappheit und steigende Angebotsmieten nur entschärfen, wenn mehr Wohnraum entsteht. Dafür braucht es schnellere Baubewilligungsverfahren, weniger blockierende Vorschriften, bessere Möglichkeiten zur Verdichtung sowie einfachere Ersatzneubauten und Umnutzungen. Gleichzeitig muss selbstgenutztes Wohneigentum wieder stärker gefördert werden, insbesondere in Städten und Agglomerationen, statt einseitig nur den gemeinnützigen Wohnungsbau zu unterstützen. Das Ziel muss sein: mehr Wohnungen, mehr Wohneigentum, weniger Bürokratie und faire Rahmenbedingungen für private Investitionen. Gleichzeitig sollen Steuergelder gezielt und bedarfsgerecht eingesetzt werden – also dort, wo Menschen tatsächlich Unterstützung benötigen.
«Wer Mühe hat, die Wohnkosten zu tragen, soll direkt und gezielt unterstützt werden.»








