Klimaschutzgesetz

Wir alle werden die Rechnung bezahlen müssen

Klimagesetz Am 18. Juni entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung, ob das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) angenommen oder abgelehnt wird. Bei einer Annahme hätten vor allem Rentner und Familien mit den steigenden Kosten zu kämpfen.

Der HEV Schweiz und seine Mitglieder unterstützen grundsätzlich die Klimastrategie 2050 und damit verbundene sinnvolle und zielführende Massnahmen. Hauseigentümer haben im letzten Jahrzehnt einen überproportionalen Beitrag an die Gesamtreduktion der Treibhausgase geleistet und werden diesen Weg mit ihren Investitionen weiterhin verfolgen. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (KlG) ist jedoch mit gut gemeinten Massnahmen gespickt, die den Kontext, in dem wir uns bewegen, völlig ausser Acht lassen. Viele Haushalte leiden bereits heute unter rekordhohen Strompreisen. Deren weiteren Anstieg, eine unsichere Stromversorgung und die energietechnische Abhängigkeit vom Ausland sind weder im Sinne der Hauseigentümer noch des Klimas. Die Zeche bezahlen am Ende die Haushalte.

Die Schweizer Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte stiegen zuletzt zum Teil stark, wie aus Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) hervorgeht. Ein typischer Haushalt bezahlt heute 26.95 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh, Medianwerte). Dies entspricht einer Zunahme von 5.77 Rp./kWh (+27%) gegenüber 2022. Die Unterschiede können lokal auch sehr viel höher ausfallen. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh bezahlt 2023 folglich gegen 300 Franken mehr für seine Stromversorgung als noch letztes Jahr. Das KlG wirkt diesbezüglich geradezu als eine Art Brandbeschleuniger.

Energieabhängigkeit vom Ausland steigt

Unser Stromverbrauch wird im Zuge der Elektrifizierung unserer Gesellschaft künftig auch ohne KlG um bis zu 30 Prozent ansteigen. Durch die sukzessive Stilllegung der Atomkraftwerke schaffen wir eine Stromproduktionslücke, die durch den Neu- und Ausbau von mit alternativen Energien betriebenen Anlagen gefüllt werden muss. Dass dies im erforderlichen Ausmass gewährleistet werden kann, erscheint aus heutiger Sicht als äusserst unrealistisch. Die Nachfrage nach Strom wird weiter steigen, gleichzeitig wird das Angebot sinken. Die energietechnische Abhängigkeit vom Ausland – wir sprechen von teilweise bis zu 70 Prozent des Gesamtbedarfs – wird weiter zunehmen. Strom ist heute schon teure Mangelware.

Höhere Strompreise und Blackout-Risiken

Experten erwarten eine Zunahme des Stromverbrauchs und gleichzeitig eine sinkende Versorgungssicherheit. In diesem Kontext soll mit dem neuen Klimaschutzgesetz (KlG) ein Gesetz verabschiedet werden, das faktisch einen erzwungenen Wechsel zu «optimierten Strom-Heizungen» — in den meisten Fällen ist das eine Wärmepumpe — vorsieht. In Zukunft sollen praktisch alle mit Strom heizen. In der Folge werden dadurch die rückläufige Energieproduktion und der steigende Energieverbrauch gerade in den Wintermonaten immer weiter auseinanderklaffen, was die Strompreise in den Himmel steigen lassen wird. Alle Mieter, Haus- und Stockwerkeigentümer, die mit erneuerbarer Energie heizen, müssen mit massiv höheren Strompreisen und sogar mit Blackouts rechnen, falls das Klimaschutzgesetz angenommen wird.

Insgesamt höhere Wohnkosten zu erwarten

Zusätzlich zu den Kosten und Risiken der Stromversorgung ist auch mit höheren Wohnkosten zu rechnen. Für einen optimalen Betrieb von Wärmepumpen sind bei Bestandesbauten weitere, teils kostenintensive Massnahmen zu treffen. Dazu gehören etwa das Anpassen der Wärmeverteilung, das Anbringen besser isolierter Fenster oder eine zusätzliche Isolation der Gebäudehülle. Neben höheren Stromkosten müssen Herr und Frau Schweizer folglich auch für den Heizungsersatz und die damit verbundenen weiteren Kosten für zusätzliche energetische Ertüchtigungen aufkommen. Mieterinnen und Mieter müssen mit höheren Mietpreisen rechnen, und Eigentümer müssen unter Umständen eine neue Hypothek aufnehmen oder – wenn sie die Investitionen nicht stemmen können – ihr Eigenheim verkaufen.

Die korrekte Dimensionierung von Wärmepumpen und eine auf den Wärmebedarf abgestimmte Betriebsweise sind die Voraussetzungen für einen energieeffizienten Betrieb. Demnach müssten beim Heizungsersatz energetische Massnahmen am Gebäude bereits getätigt sein oder gleichzeitig vorgenommen werden, damit die neue Heizung auf den tatsächlichen Leistungsbedarf hin dimensioniert werden kann. Nur ein perfekt auf das Gesamtsystem «Gebäude» abgestimmtes Wärmekonzept ist langfristig effizient und ressourcenschonend. Solch ganzheitliche und zielführende energetische Ertüchtigungen kosten Eigentümerinnen und Eigentümer schnell 150 000 bis 250 000 Franken, Fördergelder eingerechnet. Selbst bei Mehrfamilienhäusern muss mit gegen 100 000 Franken pro Wohnung gerechnet werden.

Ein rascher und unkomplizierter Heizungsersatz ist aufgrund des Fachkräftemangels, wegen Lieferengpässen sowie langer Wartelisten bei den Förderbewilligungen bereits heute kaum mehr möglich. Solange die Nachfrage das Angebot beziehungsweise die Lieferfähigkeit derart übersteigt, sind zusätzliche Subventionen weder notwendig noch zielführend.

Es geht auch ohne dieses Gesetz

Hauseigentümer haben ihre Hausaufgaben gemacht und werden ihre Verantwortung auch in Zukunft ohne Zwang wahrnehmen. So wurden in den letzten 30 Jahren die Treibhausgasemissionen im Bereich der Haushalte trotz der Zunahme der Wohnbevölkerung und des Wohnflächenverbrauchs um 39 Prozent reduziert. Damit weist der Gebäudebereich sowohl relativ als auch in absoluten Zahlen die stärkste Absenkung der Treibhausgasemissionen aller Sektoren auf.

Der HEV Schweiz wehrt sich gegen staatlich verordnete Massnahmen, Emissionsreduktionsziele und kostenintensive Vorschriften für den Gebäudebereich, weil ausser Annahmen keine konkreten und verlässlichen Lösungen vorliegen. Die unsichere Stromversorgung und die energietechnische Abhängigkeit vom Ausland werden die Strompreise in die Höhe treiben. Familien und Rentner mit kleinerem und mittlerem Einkommen werden besonders stark betroffen sein, aber am Ende werden wir alle die saftige Rechnung für diese idealistische Vorlage bezahlen müssen. HEV Schweiz

Nein-Parole des HEV Schweiz zum KlG

Der aus 20 Personen zusammengesetzte Vorstand des HEV Schweiz – gleichgewichtet aus Vertretern aller bürgerlichen Parteien sowie parteilosen Mitgliedern – hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 mit einem Stimmenverhältnis von 2/3 zu 1/3 die Nein-Parole zum Klimaschutzgesetz und eine Kommunikationskampagne dazu beschlossen. Die Mitgliedsektionen des HEV Schweiz sowie die Medien und damit die Öffentlichkeit sind nach der Sitzung darüber informiert worden.

 

Am 18. Juni stimmt die Schweiz ab über das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)», so der «amtliche» Titel dieses Gesetzes. Die Befürworter nennen es «Klimaschutzgesetz», die Gegner «Stromfressergesetz». Der HEV Schweiz hat in seiner eigenständigen Kommunikationskampagne mit eigener Bildsprache und eigenen Sachargumenten auf das «Stromfressergesetz» Bezug genommen, um kurz und unmissverständlich festzuhalten, dass der Verband auf der ablehnenden Seite zu dieser Abstimmungsvorlage steht.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen zur Abstimmung vom 18. Juni 2023 sowie die Gründe gegen das KlG finden Sie unter: hev-schweiz.ch/stromfresser-gesetz