Ratgeber Recht

Auszahlung Mietkaution bei laufendem Gerichtsprozess

von Katja Stieghorst

MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

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Unser Mieter fordert die Auszahlung der Mietzinskaution bei der Bank, dabei läuft aktuell ein Gerichtsprozess. Müssen wir intervenieren?

In diesem Fall darf der Mieter die Kaution noch nicht zurückverlangen. Grundsätzlich gilt zwar: Ein Mieter kann frühestens ein Jahr nach dem Ende des Mietverhältnisses die Auszahlung der Kaution verlangen. Das ist aber nur dann möglich, wenn der Vermieter in dieser Zeit keine rechtlichen Schritte unternommen hat, also weder eine Betreibung eingeleitet noch ein Schlichtungsgesuch eingereicht hat (Art. 257e Abs. 3 OR).

In Ihrem Fall ist die Situation anders. Sie haben rechtzeitig ein Schlichtungsgesuch eingereicht und damit klar gezeigt, dass noch offene Streitpunkte bestehen. Das Verfahren läuft bereits und befindet sich anscheinend sogar schon bei der ersten gerichtlichen In-stanz. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, muss der Mieter das Ergebnis abwarten. Er kann die Auszahlung der Kaution in dieser Phase nicht verlangen, und die Bank darf das Geld nicht auszahlen. Die Bank darf das Mietzinsdepot erst auszahlen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist oder eine Einigung zwischen den Parteien erfolgt und klar geregelt ist, wem die Kaution und in welchem Umfang zusteht.

Wichtig ist nun, dass Sie die Bank umgehend darüber informieren, dass ein rechtliches Verfahren eingeleitet wurde und derzeit noch hängig ist. Sobald die Bank davon Kenntnis hat, darf sie die Kaution nicht an den Mieter auszahlen. Die Bank ist verpflichtet, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten und die Entscheidung des Gerichts zu berücksichtigen.

«Sobald die Bank davon Kenntnis hat, darf sie die Kaution nicht an den Mieter auszahlen.Die Bank ist verpflichtet, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten und die Entscheidung des Gerichts zu berücksichtigen.