Am 28. September haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die historische Chance, eine über 100-jährige Ungerechtigkeit zu beenden: Die Streichung der Eigenmietwertbesteuerung steht zur Debatte. Da nicht direkt über die Abschaffung des Eigenmietwertes abgestimmt wird, muss man beim Ausfüllen des Stimmzettels aufpassen.
Abgestimmt wird über eine Verfassungsänderung, die den Kantonen die Möglichkeit gibt, eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einzuführen – als Option zur Kompensation allfälliger Steuerausfälle. Das Parlament hat entschieden, diese Vorlage an die Abschaffung des Eigenmietwerts zu koppeln. Wird der Bundesbeschluss zur kantonalen Objektsteuer von Volk und Ständen angenommen, treten das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die Abschaffung des Eigenmietwerts für alle selbstgenutzten Liegenschaften automatisch in Kraft. Ein Ja zur Möglichkeit der kantonalen Liegenschaftssteuer bedeutet ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts!
Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten: Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist ein Relikt aus Kriegszeiten. Die Steuer wurde 1933 in Zeiten der Weltwirtschaftskrise per Notrecht eingeführt, um die Krise der Schweizer Wirtschaft zu mildern und die Bundeseinnahmen zu stabilisieren. Diese Abgabe ist überholt und setzt auch falsche Anreize: Mit dem heutigen System werden diejenigen bestraft, die sparsam leben. Umgekehrt ist es attraktiv, Schulden zu machen. Dies ist volkswirtschaftlicher Unsinn – darum ist die Abschaffung überfällig.
Wer Ja stimmt, spricht sich dafür aus, dass Wohneigentum endlich wieder als eigenverantwortliche Altersvorsorge gelten kann. Der Eigenmietwert stellt besonders für Pensionierte eine steuerliche Bestrafung dar. Dies ist ungerecht, denn es werden vor allem diejenigen steuerlich belastet, die ihre Hypothek durch Sparen und harte Arbeit über die Jahre abgezahlt haben.
Wer Ja stimmt, setzt sich aber auch dafür ein, dass für junge Familien der Traum der eigenen vier Wände wieder näher rückt. Der Kauf einer Immobilie ist heute nicht nur wegen der hohen Preise und der strengen Tragbarkeitsregeln schwierig geworden, sondern auch wegen der steuerlichen Belastung – unter anderem durch den Eigenmietwert. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts würde die steuerliche Belastung etwas abgemildert. Zudem enthält die Vorlage einen speziellen Ersterwerber-Abzug: Der vorgesehene begrenzte Schuldzinsabzug für Ersterwerber erleichtert es jungen Familien, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen.
Mit einem Ja wird sodann die Motivation zur Verschuldung reduziert und die Amortisation von Hypotheken wieder attraktiv. Zudem können die Kantone Zweitliegenschaften künftig eigenständig besteuern – angepasst an ihre Bedürfnisse. Das Wohneigentum wird damit gerechter besteuert.
Nun zählt jede Stimme! Für die Abschaffung des Eigenmietwerts kämpft eine breite Koalition aus bürgerlichen Parteien, Gewerbeverband, Bauernverband und unzähligen weiteren Organisationen. Doch wir wissen, dass die linken Parteien sehr gut mobilisieren. Darum: Sagen Sie es Ihrer Familie, Ihren Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen – am 28. September brauchen wir jede Stimme für ein Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und damit ein Ja zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung!
«Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist ein Relikt aus Kriegszeiten.»