Unternehmer haben ein mängelfreies Werk abzuliefern. Tun sie das nicht, stehen dem Bauherrn oder Käufer sogenannte Gewährleistungsrechte (Nachbesserung,…
Baurecht
Am 1. Januar 2026 treten die Änderungen des Bauvertragsrechts in Kraft. Diese verbessern die Rechte von Bauherren und Immobilienkäufern bei Baumängeln.
Unternehmer haben ein mängelfreies Werk abzuliefern. Tun sie das nicht, stehen dem Bauherrn oder Käufer sogenannte Gewährleistungsrechte (Nachbesserung,…