Baurecht

Private bei Baumängeln besser geschützt

Am 1. Januar 2026 treten die Änderungen des Bauvertragsrechts in Kraft. Diese verbessern die Rechte von Bauherren und Immobilienkäufern bei Baumängeln.

von Stéphanie Bartholdi

MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

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Unternehmer haben ein mängelfreies Werk abzuliefern. Tun sie das nicht, stehen dem Bauherrn oder Käufer sogenannte Gewährleistungsrechte (Nachbesserung,…

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