«Jetzt nimmt der Bund die Häuser der Babyboomer ins Visier», war in diversen Zeitungen zu lesen. Viele Einfamilienhäuser in der Schweiz seien unterbelegt – meist bewohnt von älteren Menschen, «die nicht ausziehen wollen». Beunruhigende, aber auch irritierende Schlagzeilen. Worum ging es?
Für die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit war es noch einfacher, ein Haus zu erwerben – dies im Gegensatz zu den nachfolgenden Generationen, die heute mit enormen Preissteigerungen, aber auch mit etlichen neuen Auflagen konfrontiert sind. Viele Vertreter der «Babyboomer»-Generation sind heute pensioniert, leben aber immer noch in ihrem Einfamilienhaus, für das sie oft hart gearbeitet und gespart haben. Dies weckt nun das Interesse von Politik und Verwaltung.
Gegenüber der Presse sprach das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) von «rund 300 000 Einfamilienhäusern auf grosszügigen Parzellen, die häufig unterbelegt sind und von einer zunehmend älteren Bewohnerschaft bewohnt werden». Ein grosser Teil dieser Liegenschaften sei aber «kaum für ein selbstständiges Wohnen im Alter geeignet» – sei es wegen der Grösse, der hohen Unterhaltskosten, fehlender Barrierefreiheit oder der schlechten Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Da die betreffenden Häuser oft schöne Gärten haben, ortet das BWO hier beträchtliche Baulandreserven.
Tatsächlich hat sich die Gesamtsituation auf dem Wohnungsmarkt in den letzten 20 Jahren deutlich verändert: Mit der starken Zuwanderung ist der Bedarf nach Wohnraum gestiegen. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz wiederum soll die Landschaft geschützt, dafür aber in den Siedlungsräumen verdichtet werden. In dieser Situation, so das BWO, dränge es sich auf, «das Entwicklungspotenzial dieser Quartiere auf nationaler Ebene zu prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der Wohnungsknappheit und der Alterung der Bevölkerung». Dies biete «die Chance für eine qualitätsvolle und sozialverträgliche Verdichtung».
Bei dieser Berichterstattung handelte es sich nicht um einen Platzfüller-Artikel eines gelangweilten Journalisten. Irritierend sind die autorisierten Zitate und Originalaussagen des BWO. Grund genug, um mit Bundespräsident Guy Parmelin Kontakt aufzunehmen. Ihm ist das Bundesamt für Wohnungswesen unterstellt.
Die eigenartigen Aussagen des BWO haben für Unmut und Beunruhigung in den Reihen des Hauseigentümerverbands gesorgt – dies habe ich dem Bundespräsidenten mitgeteilt. Auch in der Bevölkerung war das Unverständnis gross. Dies mit gutem Grund, denn es ist nicht Aufgabe des Bundes, darüber zu befinden, ob ältere Leute den richtigen Entscheid für ihre persönliche Wohnsituation treffen bzw. sie gar zum Umzug zu bewegen. Hauseigentümer sind durchaus in der Lage, Fragen zu Unterhaltskosten, zur Anbindung an den öffentlichen Verkehr oder zur Barrierefreiheit selbst zu beantworten und zu regeln.
Die Antwort des Bundespräsidenten war klar und eindeutig: Auch er, so Guy Parmelin, habe sich geärgert – allerdings auch deswegen, weil die Studie «sehr tendenziös» dargestellt worden sei. Diese sei von Wüest Partner initiiert, der Bund wirke lediglich am Rande mit. Die überwiegende Mehrheit der Hauseigentümer sei mit ihrer Wohnsituation zufrieden: «Sie soll selbstverständlich so lange im eigenen Haus leben können, wie sie es wünscht», so Parmelin. Die Studie wolle nur mögliche Optionen aufzeigen – die Entscheidung hierüber liege stets und einzig beim Eigentümer.
Der Schutz des Privateigentums ist auch für Bundespräsident Guy Parmelin absolut elementar. In diesem Zusammenhang will das Departement noch dieses Jahr einen Bericht zum Thema Wohneigentumsförderung veröffentlichen. Beruhigende und erfreulich klare Worte. Derweil bleibt aber auch die Erkenntnis, dass die Kommunikation vieler Bundesämter dringend einer Korrektur – und wohl auch einer engeren Führung – bedarf.
«Der Schutz des Privateigentums ist auch für Bundes-präsident Guy Parmelin absolut elementar.»







