Die Eigenmietwertbesteuerung ist eine Absurdität sondergleichen: Hauseigentümer müssen Steuern zahlen für ein Einkommen, das es gar nicht gibt. Das zu versteuernde Geld fliesst nie – es existiert nur auf dem Papier. Die Steuerrechnung hingegen ist real – und trifft viele empfindlich.
Besonders stossend ist diese Belastung für ältere Menschen, die ihr Haus in jahrzehntelanger Arbeit abbezahlt haben. Gerade im Pensionsalter, wenn das Einkommen sinkt, schlägt der Eigenmietwert voll durch. Die Betroffenen zahlen jedes Jahr Steuern auf ein Einkommen, das sie nicht beziehen. Das ist nicht nur ungerecht, es ist widersinnig. Vereinzelte müssen sich damit auseinandersetzen, ihr Eigenheim zu verkaufen, nur um die Steuerrechnung bezahlen zu können. Wollen wir das wirklich?
Auch junge Familien leiden unter dem Eigenmietwert. Der Traum von den eigenen vier Wänden wird für viele zum Frust. Nicht selten scheitert der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung nicht an der Bank, sondern an den steuerlichen Hürden. Die Tragbarkeit eines Kredits wird durch den Eigenmietwert zusätzlich erschwert. Und wer es trotzdem schafft, wird mit einer höheren Steuerrechnung bestraft. Dabei müsste genau das Gegenteil der Fall sein: Unsere Verfassung verlangt die Förderung von Wohneigentum. Diese Steuer aber verhindert sie.
Eine faire Reform – ausgewogen und zukunftsgerichtet
Die Reform ist fair und ausgewogen. Ja, gewisse Abzüge entfallen – etwa der Unterhaltsabzug für selbstgenutztes Eigentum. Das ist konsequent, denn wenn das fiktive Einkommen wegfällt, müssen auch die dazugehörigen Abzüge angepasst werden. Die Kantone können aber zukünftig weiterhin entscheiden, ob die Investitionen in die Energieeffizienz, den Umweltschutz oder den Denkmalschutz steuerlich in Abzug gebracht werden können.
Und was noch wichtiger ist: Junge Ersterwerberinnen und Ersterwerber profitieren neu von einem gezielten Schuldzinsabzug während zehn Jahren. Damit wird der Einstieg ins Wohneigentum erleichtert, und das ist gerade für junge Familien entscheidend. Diese Vorlage ist ein klares Signal zugunsten des Mittelstandes: Sie macht selbstgenutztes Wohneigentum wieder erreichbar.
Jetzt Ja stimmen – bevor die Steuerlast weiter steigt
Wer heute noch zögert, sollte sich Folgendes vor Augen führen: Der Eigenmietwert ist nicht nur ungerecht, er wird in vielen Kantonen schon bald deutlich ansteigen. Die Entwicklung hat längst eingesetzt. Im Kanton Aargau rechnet man aufgrund neuer Bewertungen mit Mehreinnahmen von rund 50 Millionen Franken. Im Kanton Zürich wird der steuerliche Wert von Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum nach einer Neubewertung ebenfalls markant steigen – und mit ihm der Eigenmietwert. Im Kanton Basel-Landschaft wurde eine Erhöhung zwar vorerst sistiert – jedoch nur bis zur Abstimmung vom 28. September. Auch andere Kantone stehen bereits in den Startlöchern. Im Falle eines Neins an der Urne wird die Eigenmietwertsteuer vielerorts erhöht. Die Folge: Viele Hauseigentümer müssen künftig jährlich Tausende Franken mehr bezahlen.
Der politische und finanzielle Druck zur Erhöhung des Eigenmietwerts ist vorprogrammiert – insbesondere in Kantonen mit heute noch tiefen Werten. Wir müssen ehrlich sein: Viele Kantone sind früher oder später auf höhere Einnahmen angewiesen. Wer also glaubt, er fahre mit der aktuellen Besteuerung besser und es bleibe alles beim Alten, wird bald eines anderen belehrt. Wenn wir jetzt nicht handeln, drohen flächendeckende Steuererhöhungen. Ein Ja am 28. September bedeutet: Schluss mit der Geistersteuer. Schluss mit der Bestrafung von Selbstverantwortung. Und Schluss mit der steuerlichen Ungleichbehandlung.
Weniger Schulden, weniger Bürokratie
Die Reform bringt auch volkswirtschaftliche Vorteile. Sie senkt die private Verschuldung – denn wer weniger Schuldzinsen abziehen kann, hat einen Anreiz, die Hypothek zu reduzieren. Und sie reduziert den Bürokratieaufwand. Heute müssen Liegenschaften geschätzt, Unterlagen eingereicht, Abzüge kontrolliert werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven – auf Seiten der Steuerpflichtigen wie auch der Verwaltung. Mit dem neuen System wird vieles einfacher, transparenter und fairer.
Es ist Zeit, dieses ungerechte Relikt aus der steuerpolitischen Mottenkiste zu streichen. Es ist Zeit, Rentnerinnen und Rentnern ein sicheres Wohnen im Alter zu ermöglichen. Es ist Zeit, jungen Familien den Weg ins Eigentum zu erleichtern. Und es ist Zeit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen – für mehr Fairness, Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherheit.
Packen wir diese Chance. Sagen wir am 28. September gemeinsam Ja. Für unsere Familien. Für unsere Rentnerinnen und Rentner. Für alle, die Wohneigentum besitzen oder in Zukunft erwerben wollen. Ja für ein faires Steuersystem, das der Lebensrealität der Menschen endlich gerecht wird. Jede Stimme zählt – sprechen Sie mit Ihren Freunden, Nachbarn und Bekannten. Denn nur gemeinsam schaffen wir es, diese ungerechte Steuer endlich abzuschaffen.
«Packen wir diese Chance. Sagen wir am 28. September gemeinsam Ja.»
Abstimmung vom Sonntag, 28. September 2025:
Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer (Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften)
● Einstimmige Parole HEV Schweiz: JA
● Empfehlung Bundesparlament: JA
● Empfehlung Bundesrat: JA