Politisches

Wohnungsbau erleichtern statt behindern – darin liegt die Lösung

Politisches Anlässlich des zweiten runden Tisches zur Wohnungsknappheit unter Leitung von Bundesrat Guy Parmelin wurde am 13. Februar ein Aktionsplan vorgestellt. Nicht alle Massnahmen eignen sich aber.

Was lässt sich gegen die Wohnungsknappheit tun? Zu dieser Frage hatte Bundesrat Guy Parmelin am 12. Mai 2023 zu einem runden Tisch eingeladen. Mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienbranche wurde die gegenwärtige Situation analysiert. Am zweiten runden Tisch, der am 13. Februar 2024 in Bern stattfand, stand der Aktionsplan Wohnungsknappheit – der in den vergangenen neun Monaten unter Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden erarbeitet wurde – im Zentrum. Der Aktionsplan, der über 30 empfohlene Massnahmen enthält, wurde gleichentags den Medien vorgestellt.

Der Präsident des HEV Schweiz, aNR Hans Egloff, hat am runden Tisch die Interessen der privaten Wohneigentümer, Vermieter und Bauherren vertreten. Der Aktionsplan setzt grundsätzlich am richtigen Hebel an: Will man das Problem der Wohnungsknappheit lösen, muss der Wohnungsbau angekurbelt werden. Heute wird weitgehend Verhinderungspolitik betrieben.

Die Wohnungsknappheit ist kein schweizweites Problem; davon betroffen sind hauptsächlich sehr beliebte Hotspots wie Zürich, Zug oder Genf. In den Kantonen Glarus, Tessin, Jura oder Solothurn, um nur einige zu nennen, besteht keine Wohnungsknappheit. Damit dort, wo es nötig ist – nämlich in den Zentren –, mehr gebaut werden kann, benötigen wir weniger Vorschriften und raschere Verfahren. Weitere Eingriffe ins Mietrecht lösen das Problem der Kostensteigerungen und des knappen Wohnungsangebotes nicht. Mieter und Eigentümer sind heute gleichermassen von steigenden Wohnkosten (z. B. Hypothekarzinsen, Inflation, Sanierungsvorschriften, Energiekrise) betroffen.

Aktionsplan nur teilweise zur Problemlösung geeignet

Der Aktionsplan (siehe Kasten) beinhaltet geeignete und weniger geeignete Massnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit. Bedauerlicherweise fehlen Lösungen, die eine unmittelbare Ankurbelung der Wohnraumproduktion gewährleisten. Aus Sicht des HEV Schweiz braucht es mehr Anreize und weniger Verbote und Vorschriften. Wir fordern die Stimulierung der Baubranche anhand ökonomischer und marktpolitischer Kriterien. Eine Verstaatlichung der Wohnbaupolitik wäre nicht zielführend. Geeignet sind vor allem folgende Massnahmen:

1  Effizientere Planungs- und Bewilligungsverfahren: Effizientere Behörden und Verfahren sind für die Steigerung der Wohnraumproduktion zentral. Baubewilligungsverfahren müssen dringend beschleunigt und digitalisiert werden.

2  Durchlässigkeit und Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen: Büro- und Gewerbebauten sollen einfach und unkompliziert in Wohnraum umgewandelt werden können. In geeigneten Gebieten ist eine Flexibilisierung der Nutzung in der Zonenordnung anzustreben.

3  Ausnützungsziffern erhöhen und Grenzabstände reduzieren: Verdichtungsprojekte sollen gefördert und belohnt werden.

4  Missbräuchliche Einsprachen in Planungs- und Baubewilligungsverfahren reduzieren: Der HEV Schweiz fordert die Abschaffung der Einsprachen als Machtmittel und die Bestrafung von Missbrauch.

Nach Ansicht des HEV Schweiz fehlen im Aktionsplan diverse wichtige Massnahmen. Akuter Handlungsbedarf besteht beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten zugunsten der im Raumplanungsgesetz statuierten Siedlungsverdichtung. Dringend nötig sind eine Flexibilisierung und eine vernünftige Umsetzung der Lärmschutzvorschriften im Sinne der sogenannten «Lüftungsfensterpraxis». Gemeint ist damit, dass die Immissionsgrenzwerte mindestens an einem zum Lüften geeigneten Fenster pro lärmempfindlichem Raum eingehalten werden müssen. Nötig ist auch eine Lockerung beim Denkmal- und Heimatschutz bei Berücksichtigung des ISOS – dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung –, um insbesondere in den Zentren die Bautätigkeit zu ermöglichen und nachhaltig verdichten zu können.

Eingriffe ins Mietrecht kontraproduktiv

Weitere Eingriffe ins Mietrecht und eine Verstaatlichung des Wohnungsbaus sind kontraproduktiv und ungerecht. Der HEV betrachtet verschiedene im Aktionsplan erwähnte Massnahmen äusserst kritisch und lehnt sie daher entschieden ab.

Keine neuen Vorgaben und Regulierungen: Vorschriften schaffen keine Wohnungen. Deregulierung ist hingegen ein wichtiges Instrument zur Förderung der Wohnraumproduktion.

Gegen Mindestanteil von preisgünstigem und / oder gemeinnützigem Wohnraum: Der HEV Schweiz lehnt weitere Mittel für die einseitige Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau ab. Der HEV Schweiz befürwortet gezielte Unterstützung für Betroffene. Was wir ablehnen, sind Subventionen mit der Giesskanne für alle Mieter aus allen Einkommensklassen. Gefordert werden auch Zonen für preiswertes Stockwerkeigentum in Städten. Denn Eigentümerhaushalte werden zunehmend aus den Innenstädten verdrängt.

Keine Bauverpflichtungen: Diese werden vom HEV Schweiz als eigentümerfeindlich abgelehnt. Es ist der Eigentümer / Investor, der das langfristige finanzielle Risiko seiner Investition trägt, und er muss daher auch frei entscheiden können, wann und wie er investiert.

Kein Vorkaufsrecht für Gemeinden: Bereits heute steht Gemeinden und Kantonen die Möglichkeit offen, Eigentum zu marktüblichen Preisen zu erwerben. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht würde eine krasse Beschneidung des freien Verfügungsrechtes des Eigentümers bedeuten und eine unerhörte Geringschätzung der Institution «Privateigentum» zum Ausdruck bringen. Dieser Vorschlag missachtet die Handels- und Gewerbefreiheit und untergräbt die Erwerbsfreiheit des kaufwilligen Vertragspartners. HEV Schweiz

Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit

Möchten Sie mehr über die im Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit enthaltenen Massnahmen erfahren?

 

Auf der Website des Bundesrates können Sie die Medienmitteilung vom 13. Februar 2024 sowie den Aktionsplan einsehen.