Abstimmung Herbst 2025

Historischer Entscheid von Volk und Ständen

Dass eine Steuer abgeschafft wird, passiert selten. Dem HEV ist aber genau dies gelungen: Die Eigenmietwert-Steuer wird nach über 90 Jahren endlich abgeschafft. Ein grosser Erfolg – nicht nur für den HEV.

von NR Gregor Rutz

Präsident HEV Schweiz

Die jahrelange parlamentarische Arbeit hat sich gelohnt. Nach unzähligen Kommissionssitzungen und Ratsdebatten, Expertenberichten und Anhörungen ist ein ausgefeilter Kompromiss entstanden: Die unselige Eigenmietwert-Steuer soll auf Erst- wie auch Zweitliegenschaften gestrichen werden. Gleichzeitig fallen die Abzugsmöglichkeiten weg, da die Steuer nicht mehr existiert. Auf die Kantone, die Ersterwerber, aber auch Umweltanliegen wurde gezielt eingegangen: Für Leute, die erstmals Wohneigentum erwerben, wird ein Ersterwerber-Abzug eingeführt, während Abzüge für energetische Sanierungen auf kantonaler Ebene möglich bleiben. Für die Kantone wurde eigens eine zweite Vorlage erarbeitet, welche die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften vorsieht.

Musterbeispiel für den Föderalismus

Das Resultat der engagierten Debatten zwischen National- und Ständerat waren zwei Vorlagen, die miteinander verknüpft sind: Das Bundesgesetz über den Systemwechsel sowie der Bundesbeschluss, der den Kantonen die Möglichkeit gibt, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu beschliessen. Abgestimmt haben wir lediglich über die zweite Vorlage.

Entgegen verschiedentlich geäusserter Kritik haben die Stimmbürger die fein austarierte Vorlage offensichtlich gut verstanden: Die Diskussionen im Abstimmungskampf waren anspruchsvoll, viele Voten kritisch und überlegt. Das Resultat spricht für sich: Die Vorlage wurde mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Berg- und Tourismuskantone unterstützen das Anliegen fast durchwegs: In den meisten dieser Kantone lag die Zustimmung zwischen 65 und 68 Prozent. Auch der Kanton Bern und das Oberwallis stimmten zu.

Dass die SP und die Grünen, welche die Vorlage bis zur Einigungskonferenz unter den Räten mitgetragen hatten, ganz am Schluss doch noch einen Schwenker ins Nein machten, war enttäuschend und  auch unglaubwürdig. Die Stimmbürger haben das Manöver durchschaut.

Schwierige Situation in der Suisse Romande

Der Versuch der linken Parteien, die Mieter gegen die Hauseigentümer aufzubringen, verfing nicht. Die Klassenkampf-Rhetorik der Sozialdemokraten lief ins Leere. Auch im Kanton Zürich, wo
70 Prozent der Einwohner zur Miete wohnen, stimmten über 61 Prozent der Vorlage zu. Einzig der Kanton Basel-Stadt sowie die Westschweizer Kantone lehnten die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Dies ist verschiedenen Ursachen geschuldet. Einerseits wurde – auch seitens der Kantonsregierungen – kaum realisiert, dass die derzeit tiefen Ansätze bezüglich Eigenmietwert bald schon deutlich angehoben werden müssten. Andererseits wurde auch die Behauptung, die öffentliche Hand müsse auf Einnahmen verzichten, anders gewichtet.

Glücklicherweise glich das überdeutliche Ja in der Ostschweiz die Nein-Stimmen in der Suisse Romande mehr als aus. Der Hauseigentümerverband jedoch wird diese Situation analysieren müssen. Können wir es uns leisten, als gesamtschweizerischer Verband in einem Landesteil kaum vertreten zu sein? Lassen sich so in Zukunft Abstimmungskämpfe gewinnen? Diese Frage werden die Verbandsgremien zu diskutieren und zu beantworten haben.

Perspektiven schaffen

Die Vorlage, die nun angenommen wurde, schafft Perspektiven weit über die Abschaffung des Eigenmietwerts hinaus. Der Erwerb von Wohneigentum wird dank des Ersterwerber-Abzugs etwas erleichtert. Ein Herzensanliegen. Gleichzeitig werden die Anreize, sich über Gebühr zu verschulden, gestrichen. Die enorm hohe private Verschuldung in der Schweiz ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für unsere Volkswirtschaft. Auch dieser Schritt wird sich auszahlen für den Standort Schweiz – durchaus auch mit Blick auf die globale Lage, die wirtschaftliche Verwerfungen in den kommenden Jahren nicht ausschliesst.

HEV ist gefordert

Auf den HEV Schweiz wartet nach dieser Abstimmung noch viel Arbeit – es braucht uns mehr denn je. Wir müssen uns dagegen wehren, dass das private Eigentum immer mehr ausgehöhlt wird durch staatliche Auflagen und Interventionen. Die ausufernde Bürokratie verteuert das Wohneigentum und das Bauen generell. Unsinnige Auflagen, Regelwerke wie das Inventar für schützenswerte Ortsbilder, komplizierte Verwaltungsangestellte und seitenlange Baubewilligungen führen uns nicht in die Zukunft.

Hier werden wir ansetzen und unsere Arbeit zum Schutz des privaten Eigentums fortsetzen. Dass wir dabei auf motivierte und engagierte Sektionen und mittlerweile 340 000 Mitglieder zählen dürfen, gibt uns Kraft und Mut!

 

Die Vorlage wurde mit 57,7 Prozent
Ja-Stimmen angenommen.

Die nun wohl wichtigste Frage: Auf wann tritt die Abschaffung des Eigenmietwerts in Kraft?

Final ist zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Datum festgelegt, gemäss Nachfrage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) dürfte der 01.01.2028 ein (frühestmögliches) realistisches Datum sein. Bis dahin muss der Eigenmietwert weiterhin als Einkommen versteuert werden, gleichzeitig können bis dann aber auch die bestehenden Abzugsmöglichkeiten noch genutzt werden.

 

Zwar tritt die neue Verfassungsbestimmung nach Annahme durch Volk und Stände sofort in Kraft. Sie wird aber erst dann materielle Bedeutung erlangen, wenn das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ebenfalls in Kraft tritt, d. h. die Kantone dürfen erst ab dann die besondere Liegenschaftssteuer erheben. Nachdem der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften angenommen wurde, wird die ESTV nun entsprechend der bewährten Praxis die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) bezüglich Inkraftsetzungsdatum anhören. Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 72 Abs. 1 StHG) passen die Kantone ihre Gesetzgebung den Bestimmungen dieses Gesetzes auf den Zeitpunkt von deren Inkraftsetzung an. Der Bund nimmt also bei der Festlegung des Zeitpunkts der Inkraftsetzung Rücksicht auf die Kantone; er lässt ihnen in der Regel eine Frist von mindestens zwei Jahren für die Anpassung ihrer Gesetzgebung.

 

Der HEV Schweiz wird dazu umgehend im Schweizerischen Hauseigentümer und auf der
Website hev-schweiz.ch informieren.