Am vergangenen Abstimmungssonntag konnte eine jahrzehntelange Arbeit des HEV zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Die Wohneigentümer haben an der Urne mit einer mehr als deutlichen Zustimmung die Abschaffung des Eigenmietwerts und der damit verbundenen Steuer besiegelt. Das bringt neue Perspektiven für alle, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Aber auch für jene, die ihren Traum davon erst noch realisieren werden. Für das landauf und landab aufgebrachte Engagement gebührt allen Unterstützerinnen und Unterstützern ein grosses und herzliches Dankeschön.
Das erzielte Abstimmungsresultat ist bestärkende Motivation, die weiteren Aufgaben rund um das private Wohneigentum mit voller Kraft anzupacken. Der Aufgabenkatalog des HEV für die Interessenvertretung seiner Mitglieder hält noch viele weitere Herausforderungen bereit. Ein seit Langem heiss diskutiertes Thema liegt im Bereich des immer wieder arg strapazierenden Denkmal- und Heimatschutzes und dem damit verbundenen ISOS – dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung. Darin sind rund 1200 Ortsbilder verzeichnet.
Die bisherigen ISOS-Anwendungen führten meist zu Einschränkungen oder teilweise gar Verhinderungen von baulichen Entwicklungen. Wohnbauprojekte mit teilweise mehreren hundert Wohnungen blieben so auf der Strecke. Und zahlreiche Eigentümer, die – notabene freiwillig aus eigenen Stücken – zum Beispiel auf ihrem Hausdach eine Solaranlage installieren wollten, wurden amtlich ausgebremst.
Nach verschiedenen politischen Vorstössen lenkt der Bund nun ein. Die Behandlung von Planungs- und Bauvorhaben soll vereinfacht und beschleunigt werden. Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, Massnahmen umzusetzen, um die Anwendung des ISOS zu verbessern und zu präzisieren. Die Planungs- und Rechtssicherheit sollen gestärkt und dem steigenden Wohnungsbedarf und den Herausforderungen der Energiewende soll Rechnung getragen werden. Unverändert bleibt, dass das ISOS direkt anzuwenden ist, wenn bei einem Planungsvorhaben oder einem Bauprojekt eine Bundesaufgabe betroffen ist. Umso wichtiger ist die Stärkung der Kantone und Gemeinden; sie müssen das ISOS zwar weiterhin generell berücksichtigen, können aber im Rahmen einer Interessensabwägung davon abweichen – gut so.
«Zahlreiche Eigentümer wurden amtlich ausgebremst.»