Aus dem Bundeshaus

Schnellere Hilfe bei Hausbesetzungen

von Philipp Matthias Bregy

Nationalrat, Vorstandsausschuss HEV Schweiz

Gerade in grösseren Städten sind Hausbesetzungen immer wieder ein Problem. Sie haben einschneidende Folgen für betroffene Grundeigentümer: massive Kosten, Mehraufwand und grosse Zeitverzögerung bei Bauprojekten. Bis heute stellen weder das geltende Privatrecht noch das Strafrecht effektive Mittel für den Schutz des Grundeigentums zur Verfügung. An die behördliche Intervention werden hohe Anforderungen geknüpft wie beispielsweise das Vorliegen einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, das Vorhandensein einer rechtskräftigen Abbruch- bzw. Baubewilligung oder eine in Aussicht stehende belegbare Neunutzung. Für mich ist es völlig unverständlich, weshalb Eigentum nicht besser geschützt wird. Sind doch insbesondere Hausbesetzungen ein Paradebeispiel für den Verstoss gegen die Eigentumsgarantie.

Parlament stellt wirksamere Rechtsmittel zur Verfügung

Im geltenden Recht hat der betroffene Grundeigentümer sofort zu reagieren, wenn er Hausbesetzer – z. B. mit Unterstützung einer Sicherheitsfirma – von seinem Grundstück vertreiben möchte. Das Bundesgericht legt dabei «sofort» derart streng aus, dass in vielen Fällen die sogenannte Selbsthilfe nicht mehr möglich ist. Denn «sofort» heisst, dass bereits bei Ankunft der Besetzer und nicht erst ab Kenntnis gehandelt werden muss. Das Parlament hat nun in der Sommersession 2025 eine Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) beschlossen. Anlass dazu gab ein Vorstoss von NR Olivier Feller. Mit der beschlossenen Änderung des ZGB (Art. 926 ZGB) wird «sofort» durch «innert angemessener Frist nach Kenntnisnahme» ersetzt. Dies trägt dem Einzelfall Rechnung und ermöglicht das tatsächliche Vorgehen gegen Hausbesetzer. Dass sich der Grundeigentümer selbst gegen Hausbesetzer wehrt, ist allerdings nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Den Umständen nicht gerechtfertigte Gewalt darf der Betroffene nicht anwenden, und er darf nur einschreiten, wenn amtliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist.

Effektiver Schutz

Nach dem geltenden Recht war es teils unmöglich, sich prozessrechtlich zur Wehr zu setzen, weil die Namen der Besetzer nicht bekannt waren. Mit der neu geschaffenen «gerichtlichen Verfügung» kann der Betroffene dem Gericht beantragen, dass gegenüber einem unbestimmten Personenkreis die Beseitigung der Störung oder die Rückgabe verfügt wird, und er kann die Vollstreckung durch die zuständige Behörde verlangen. Das Gericht hat innert fünf Tagen zu entscheiden, und es kann die vorzeitige Vollstreckung angeordnet werden. Das heisst, trotz einer Einsprache kann das Grundstück geräumt werden. Ich begrüsse die vom Parlament beschlossenen Neuerungen. Sie führen zu einem effektiven Schutz und tragen den besonderen Umständen der Hausbesetzung Rechnung. Die Referendumsfrist läuft bis am 9. Oktober 2025, danach bestimmt der Bundesrat, per wann die Änderungen in Kraft treten.

«Bis heute stellen weder das geltende Privatrecht noch das Strafrecht effektive Mittel für den Schutz des Grundeigentums zur Verfügung.»