Nationalrätin Claudia Friedl (SP, St. Gallen) fordert mit ihrem Vorstoss einen Bericht und die Prüfung konkreter Massnahmen gegen Diskriminierung auf dem Schweizer Wohnungsmarkt. Es solle insbesondere Ausmass und Ursachen der Benachteiligung, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Unterstützungsangebote für Betroffene sowie Empfehlungen für eine faire, transparente und diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe untersucht werden.
Wie so oft ist diese Forderung bestenfalls gut gemeint, geht jedoch am Problem vorbei und hätte am Ende vor allem eines zur Folge: einen weiteren Eingriff in die Vertragsfreiheit.
Selbstverständlich verurteilt der HEV jede Form von tatsächlicher Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Der Schutz der Persönlichkeit ist ein hohes Gut. Wir sind jedoch der Ansicht, dass dieses Ziel nicht durch neue bürokratische Hürden, staatliche Berichte oder Einschränkungen der Eigentumsrechte erreicht werden kann.
Der Nationalrat hat denn auch ähnliche Vorstösse sowie die Einführung einer Diskriminierungsnorm im Privatrecht schon mehrfach abgelehnt. Es besteht derzeit kein Anlass, die Situation anders zu beurteilen als damals. Zudem befasst sich das Bundesamt für Wohnungswesen BWO zurzeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie mit dem Thema, womit die Forderung teilweise bereits erfüllt wurde. Eine noch breitere Analyse, die sämtliche Faktoren möglicher Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfassen soll, wäre nicht nur sehr aufwendig, sondern auch methodisch schwer umsetzbar. Es stehen dafür keine ausreichend aussagekräftigen Daten zur Verfügung.
Beim Abschluss eines Mietvertrags gilt in der Schweiz grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass die Vermieterin oder der Vermieter frei entscheiden kann, wem ein Mietobjekt zu welchen Konditionen überlassen wird. Mit anderen Worten besteht für Interessentinnen und Interessenten grundsätzlich kein Anspruch darauf, bei einer Ausschreibung den Zuschlag zu erhalten. Die Eigentümerin oder der Eigentümer muss auch keine Rechenschaft darüber ablegen, ob bestimmte Gruppen oder Haushalte berücksichtigt wurden oder nicht. Das gilt ebenso für Kriterien wie Herkunft, Alter, Haushaltsform oder Ähnliches. Es liegt im Ermessen der Eigentümerin oder des Eigentümers, welche juristische oder private Person den Zuschlag erhält. Und das soll auch so bleiben.
Um Diskriminierung auf dem Mietwohnungsmarkt zu untersuchen, müsste der Bund Daten zu den Auswahlentscheiden von Vermieterinnen und Vermietern sammeln und auswerten. Dafür müssten diese ihre Entscheide dokumentieren und offenlegen. Dies würde einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellen. Wohnungen sollen zudem auch ohne Ausschreibung vermietet werden können, ohne dass darüber Rechenschaft abgelegt werden muss. Bei Vermietungsentscheiden spielen Soft-Faktoren wie Sympathie, persönliche Einschätzung oder bisherige Erfahrungen häufig eine wichtige Rolle. Solche Faktoren lassen sich oft weder eindeutig begründen noch statistisch zuverlässig erfassen. Eine Untersuchung und spätere Regulierung der Vergabepraxis würde den Eigentümerinnen und Eigentümern einen wesentlichen Teil ihres Ermessensspielraums entziehen. Dies ist abzulehnen, zumal die Hauseigentümer auch die mit der Vermietung verbundenen Risiken wie Zahlungsausfälle, Schäden am Mietobjekt oder mietrechtliche Streitigkeiten tragen.
«Beim Abschluss eines Mietvertrags gilt in der Schweiz grundsätzlich Vertragsfreiheit.»









